Der 56-Jährige leidet unter Herzproblemen und hatte an besagtem Tag eine “gewisse Beeinträchtigung,” so Richterin Christina Salzborn. Der inkriminierte Amtsmissbrauch lag nach Ansicht des Schöffensenats aufgrund des mangelnden Vorsatzes nicht vor.
Der 56-jährige Niederösterreicher ist seit 20 Jahren bei der Polizei tätig und war in der Notrufabteilung der Landesleitzentrale stationiert. Ein “stressiger Job”, so die Richterin, den der Polizeibeamte trotz eines erlittenen Herzinfarkts, eines Bypasses und eines Herzschrittmachers verrichtete.
Notruf von Wiener Buben
Um 18.06 ging ein Notruf von einem Buben ein. Beim Rodeln in Perchtoldsdorf sei ihm und seinen Freunden ein Verdächtiger aufgefallen, der versucht habe, einen Burschen der Gruppe zu entführen. Der Mann fotografierte die Buben und habe danach einen von ihnen angesprochen, erzählte der Zehnjährige im Zeugenstand. “Kommst du mit mir mit nach Hause und ich druck dir die Fotos aus”, habe der Unbekannte gesagt und versucht, seinen Freund an der Kapuze zu packen.
Doch der Bub kam gar nicht dazu, das dem Polizisten zu erzählen, da der 56-Jährige ihm gleich beschied: “Geh, ruf in Perchtoldsdorf an!” Der junge Anrufer fragte nach einer Verbindung dorthin, doch der Polizist legte einfach auf. “Und da war es auch schon aus”, so der Zehnjährige.
Polizist beendete Anruf
Der angeklagte Polizist hatte laut seiner Aussage zur Zeit des Anrufs aufgrund seiner kardiologischen Probleme mit Übelkeit zu kämpfen und war deswegen bedingt aufnahmefähig. “Er war nicht in der Lage, dementsprechend zu reagieren”, so Staatsanwältin Verena Lechner, obwohl das Verhalten des Buben “mustergültig und perfekt war, sogar besser wie man es von einem kleinen Kind erwarten kann”.
Der Beamte kehrte nach dem abgewimmelten Anruf nach einer etwa zehnminütigen Pause an seinen Arbeitsplatz zurück und verrichtete seinen Dienst weiter, jedoch ohne den eingegangenen Notruf zu vermerken oder in anderer Weise darauf zu reagieren. Dazu ließ er sich weder krankschreiben, noch ging er zu einem Arzt oder sprach mit seinen Kollegen über seine Unpässlichkeiten, sondern führte den Dienst nach Vorschrift bis zu seiner Ablösung weiter fort.
Freispruch nicht rechtskräftig
“Eine Dienstverletzung liegt vor”, so Richterin Salzborn, aber ein Amtsmissbrauch sei aufgrund mangelnden Vorsatzes nicht nachweisbar. Nach Ansicht der Richterin mache der Angeklagte einen “glaubwürdigen und ganz guten Eindruck”.
Auf Drängen der Staatsanwältin entschuldigte sich der 56-Jährige bei dem Buben. “Ich hoffe, du rufst das nächste Mal wieder 133 und vertraust der Polizei.” Der Vorfall wird polizeiintern ein Disziplinarverfahren nach sich ziehen.
Der Freispruch ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.
(APA)
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