Polizei warnt: Halloween-Streiche können Prozesse nach sich ziehen

Beschmierte Autos und Wände, Eierreste an der Hausfassade oder zerstörte Briefkästen: Wer an Halloween eine süße Gabe verweigert, kann den Zorn der meist jungen Gespenster, Zombies und Vampiren erleben. Dass dabei die Grenze zwischen Spaß und Straftat eng ist, ist nicht jedem bewusst.
Streiche mit Konsequenzen
Auch an Halloween fällt so mancher Streich unter Sachbeschädigung, warnt Susanne Dilp von der Landespolizeidirektion Vorarlberg. Zwar sind Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren nicht strafmündig, trotzdem können Geschädigte Schadenersatzforderungen geltend machen. Zudem erfolgt ein Bericht an das zuständige Jugendamt. “Wir empfehlen Eltern deshalb, Kinder und Jugendliche auf mögliche Konsequenzen ihrer Streiche hinzuweisen”, rät Dilp.
Sachbeschädigung und Ruhestörung
Als Straftaten gelten demnach auch an Halloween neben Schmierereien und dem Verschmutzen von Hausfassaden auch das Werfen von Steinen durch Fensterscheiben oder das Sprengen von Briefkästen mittels Knallkörper. Ebenfalls können verwüstete Blumenbeete und das Auskippen von Mülltonnen straf- wie zivilrechtlich geahndet werden. Auch Ruhestörung und das Bestehlen anderer Kinder sind keine Kavaliersdelikte.
Tipps gegen Halloween-Schäden
In Vorarlberg kam es letztes Jahr zu keinen nennenswerten Zwischenfällen womit sich der allgemeine Trend fortsetzte. Für dieses Jahr erwartet Dilp ebenfalls keine auffällige Vorkommnisse, man werde trotzdem verstärkt unterwegs sein. Die Polizei empfiehlt dennoch verschiedene Maßnahmen, um mögliche Schäden durch Streiche an Halloween zu vermeiden:
- Stellen Sie Autos, Motorräder, Fahrräder usw. in Garagen oder auf geschützten Abstellplätzen ab.
- Lassen Sie Gegenstände wie Gartenmöbel oder Spielsachen nicht im Freien stehen.
- Entfernen Sie Post und Reklame aus Ihren Postkästen.
- Sorgen Sie für Beleuchtung von Einfahrten oder Gärten, eventuell in Verbindung mit Bewegungsmeldern.
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