In Vorarlberg wurden bereits mehrere Betrugsversuche angezeigt, in welchen unbekannte Anrufer mit Privatpersonen telefonisch Kontakt aufgenommen haben, welche in den Vorjahren bei Reisen in die Türkei Schmuck und Teppiche gekauft hatten. Nach Nennung der vollständigen Kundendaten wird den kontaktierten Personen mitgeteilt, dass für die damals in der Türkei gekaufte Ware die Zollgebühren durch den Käufer nicht ordnungsgemäß entrichtet worden sind. Jetzt finde in diesen türkischen Verkaufsgeschäften eine behördliche Zoll- und Finanzprüfung statt. Die damaligen Käufer seien in den firmeneigenen Kundendateien mit den durch sie gekauften Waren erfasst und somit den Kontrollbehörden bekannt. Die Käufer hätten mit zoll- und finanzstrafrechtlichen Verfolgungsmaßnahmen zu rechnen. Zudem seien auch bei einer allfälligen Wiedereinreise in die Türkei allenfalls Schwierigkeiten zu erwarten. Um eben der zu erwartenden behördlichen Strafverfolgung zu entgehen, sei es notwendig den damaligen Kaufpreis sofort in voller Höhe nochmals im Wege der Western Union Bank an die durch den unbekannten Anrufer bekannt gegebene Personen zu überweisen. Solcherart sollen die Kontrollbehörden über das Kaufdatum und die Fälligkeit der Zollgebühren getäuscht werden, um dadurch eine entsprechende Strafverfolgung zu vermeiden.
Zudem werden die damaligen Käufer unter weiteren falschen Behauptungen, die Überweisung sei fehlerhaft durchgeführt worden, die Kontrollbehörden hätten den Täuschungsversuch festgestellt und es seien nun Strafzahlungen zu entrichten, die kontrollierten türkischen Geschäftsinhaber seien für ihren durch die Kontrollen entstandenen Aufwand zu entschädigen, zu weiteren Nachzahlungen veranlasst.
Hierbei wird den Opfern durch den unbekannten Anrufer wiederholt versichert, dass die überwiesenen Gelder in kurzer Zeit mit einem entsprechenden Entschädigungsaufschlag mittels Überweisung über die Western Union Bank rückerstattet wird. Rückzahlungen an die Opfer finden selbstverständlich nicht statt. Der unbekannte Anrufer ist nachfolgend für die Opfer telefonisch nicht mehr erreichbar.
Bislang gibt es weitere Geschädigte in Wien, Niederösterreich, Salzburg und der Steiermark. Der finanzielle Gesamtschaden beläuft sich auf mehrere hunderttausend Euro.
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