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Polizei verstärkt Alkoholkontrollen am letzten Faschingswochenende

Die Polizei verschärft zum Höhepunkt des Faschings ihre Alkoholkontrollen im Straßenverkehr: Von heute, Samstag, bis Dienstag wird intensiv unter Einsatz von Alkoholvortestgeräten und Alkomaten kontrolliert. Am letzten Faschingswochenende ereigneten sich laut Statistik des Innenministeriums bis zu 17 Alko-Unfälle am Tag, im ganzjährigen Schnitt liegt dieser Wert üblicherweise bei sechs bis sieben Unfällen täglich.

Laut Otmar Bruckner vom Verkehrsdienst im Innenministerium sind die Faschingswochenenden aber durchaus mit anderen Wochenenden vergleichbar. “Im Sommer gibt es regelmäßig Wochenendtage mit 20 und mehr Alkoholunfällen”, sagte Bruckner.

Dennoch schlage sich die Faschingszeit in der Unfallbilanz nieder: Lag der Prozentsatz der Alkoholunfälle im Jahr 2009 ungefähr bei 6,5 Prozent, zeigte sich ein auffälliger Anstieg in der Punschzeit im Dezember (mit 7,4 Prozent) und im Faschingsmonat Februar mit 7,0 Prozent. “Alle anderen Monate lagen niedriger”, sagte Bruckner.

Auffällig sei, dass sich die Alkoholunfälle im Fasching überwiegend in Ortsgebieten zwischen 19.00 und 21.00 Uhr ereignen. In Wien waren im vergangenen Jahr am Faschingswochenende bei den Kontrollen 4,1 Prozent der Fahrzeuglenker alkoholisiert. Am auffälligsten war dabei der Rosenmontag mit einem Anteil von 7,5 Prozent, gefolgt vom Faschingssonntag mit 5,3 Prozent.

2009 wurden die Alkoholkontrollen um fast 20 Prozent erhöht – von 724.488 im Jahr 2008 auf 850.512. Die Zahl der Anzeigen wegen Trunkenheit am Steuer ist aber leicht zurückgegangen (von 42.281 im Jahr 2008 auf 41.160). Rund 30 Prozent der angezeigten Alkolenker hatten weniger als 0,8 Promille, sieben von zehn Lenkern erreichten den Wert von 0,8 Promille.

Die Polizei wies auf die seit September 2009 verschärften Strafen bei Alkoholdelikten hin. Die Mindeststrafe bei 0,5 Promille beträgt 300 Euro, bei 0,8 Promille 800 Euro. “Insbesondere wurde bei höheren Alkoholwerten die Entzugsdauer empfindlich angehoben”, erklärte Bruckner. Bei über 1,6 Promille oder einer Verweigerung betragen die Entzugsdauer mindestens sechs Monate und die Mindeststrafe 1.600 Euro.

Neben hohen Geldstrafen oder dem Verlust des Führerscheins können auch strafrechtliche Konsequenzen bis hin zur Freiheitsstrafe, der Verlust des Arbeitsplatzes, die Gefährdung der Existenz, Schadenersatz, Schmerzensgeld, Regressforderungen von Versicherungen und nicht zuletzt großes Leid für die Familien der Opfer drohen.

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