Als die beiden Verkehrsteilnehmer die Helme abnahmen, staunten die Polizisten nicht schlecht. Bei dem Mofafahrer handelte es sich um die neun Jahre alte Enkelin der Großmutter, die auf dem Roller unterwegs war. Hinzu kam auch noch der nicht vorhandene Versicherungsschutz für das Mofa. Die 63-jährige Frau zeigte sich uneinsichtig und erklärte, dass sie nicht das erste Mal mit der Enkeltochter auf Feldwegen unterwegs sei. Die Polizei leitete ein Ermittlungsverfahren gegen die Seniorin ein und untersagte dem Kind die Weiterfahrt mit dem Zweirad.
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