Polizei-Schutzzone um Schulen in Wieden
Die neue Schutzzone umfasst nicht nur den Bereich vor den Schulen sondern auch die angrenzenden Straßenzüge und gilt durchgehend, jeden Tag, Tag und Nacht, von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr sowohl werktags als auch an Sonn- und Feiertagen.
Die Erklärung der Schutzzone erfolgt, weil Minderjährige, die in den beiden Schulen den Unterricht besuchen, einer laufend bestehenden Bedrohung durch Straftaten am Karlsplatz ausgesetzt sind, heißt es vonseiten der Wiener Polizei. Dabei muss es sich gar nicht um direkt gegen die Schüler gerichtete Bedrohungen handeln, es reicht die Gefahr, dass die Schüler mit Straftaten in Kontakt kommen.
Die Polizei führt als Beispiele gewöhnliche Straftaten nach dem Strafgesetz, aber auch nach dem Verbotsgesetz (gegen Nationalsozialistische Wiederbetätigung) oder Drogendelikte an.
Wegweiserecht
Im Bereich der Schutzzone sind die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermächtigt, Menschen unter bestimmten Voraussetzungen wegzuweisen und ihnen das Betreten zu verbieten. Übertretungen stellen eine Verwaltungsübertretung dar und werden mit einer Geldstrafe bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Freiheitsstrafe geahndet.
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