In diesen Tagen wird viel über Farben diskutiert. Grün, Gelb, Blau – Politik ist ein bunter Aquarellkasten, den richtigen Ton zu finden nicht immer einfach. Am Mittwochabend wollen die fünf Parteien genau das versuchen und ihr Programm in leichter Sprache präsentieren.
Für die fünf Landtagsparteien werden erwartet:
- ÖVP: Martina Rüscher
- SPÖ: Martin Staudinger
- FPÖ: Nicole Hosp
- GRÜNE: Vahide Aydin
- NEOS: Sabine Scheffknecht
Offenes Gespräch führen
Klaus Brunner ist Selbstvertreter und Vorstandsmitglied der Lebenshilfe. Ihm ist diese Veranstaltung sehr wichtig, „damit Menschen mit Behinderungen, aber auch andere politisch Interessierte verstehen, was die verschiedenen Parteien erklären“. Deswegen wird auch alles in Gebärdensprache gedolmetscht und simultan mitgezeichnet. Er und ein weiterer Selbstvertreter führen durch den Abend – und wünschen sich ein offenes Gespräch über Themen wie Barrierefreiheit, Arbeitsplätze und leistbare Wohnungen. „Dafür ist es aber wichtig, dass auch viele Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen vorbeischauen.“
VOL.AT wird am Mittwochabend um 18:30 Uhr in Schwarzach live von der Veranstaltung streamen.
- Wann: Mittwoch, 11. September 2019, 18.30 bis 20.30 Uhr
- Wo: Russmedia GmbH, Gutenbergstr. 1, 6858 Schwarzach
Österreich europaweites Vorbild
Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonventionen regelt, dass Menschen mit Behinderung – wie alle anderen auch – das Recht haben zu wählen und gewählt zu werden. Dafür müssen Informationen und Wahllokale barrierefrei zugänglich sein und beispielsweise Schablonen bereitgestellt werden für Menschen mit Sehbehinderung, so bizeps.or.at. Sie dürfen sich auch im Bedarfsfall durch eine Person ihrer Wahl bei der Stimmabgabe unterstützen lassen.
Österreich ist beim Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen europaweites Vorbild. In vielen EU-Ländern - wie zum Beispiel Bulgarien, Estland, Polen oder Griechenland - ist es Menschen unter Sachwalterschaft nicht erlaubt zu wählen. In Österreich bleibt das Recht zu wählen der Person immer erhalten – auch unter umfassender Sachwalterschaft.
(Red.)
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