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Polen: Kommunismus "aufarbeiten"

Die zukünftige polnische Regierungspartei PiS (Recht und Gerechtigkeit) hat sich vorgenommen, die kommunistische Vergangenheit Polens aufzuarbeiten. Das Ziel der PiS sei "ein sauberer Staat".

Ihr Wahlprogramm sieht unter anderem eine Überprüfung des Beamtenapparats – insbesondere des Gerichtswesens – vor. Das Ziel der PiS sei „ein sauberer Staat“, erklärt ihr Rechtsexperte Zbigniew Wassermann. Doch die Vorschläge der Partei, wie ehemalige kommunistische Hardliner enttarnt und entlassen werden, stoßen auch unter vielen nicht belasteten Juristen auf Kritik.

Die PiS war zur Wahl mit dem Motto angetreten, in Polen „die vierte Republik“ zu gründen. Damit war gemeint: Die dritte Republik, die nach dem Zusammenbruch des Warschauer Pakt-Systems entstand, enthalte einen Geburtsfehler. Sie sei durch einen faulen Kompromiss zwischen den alten Kommunisten und den Oppositionellen getragen worden. Tatsächlich hatte der erste frei gewählte Regierungschef Tadeusz Mazowiecki den von ihm so genannten „dicken Strich“ unter die kommunistische Vergangenheit seines Landes und ihrer Bürger gezogen.

Amtseid wiederholen

Nun sollen insbesondere Richter und Staatsanwälte ihren Amtseid wiederholen, fordert die PiS. Einige Staatsdiener sollen davon ausgeschlossen – und entlassen werden. Das gelte für diejenigen, die im kommunistischen Polen „mit Eifer das Unabhängigkeitsbestreben der Nation bekämpften, an der Verletzung der Bürgerrechte oder der Rechte der Kirche teilhatten“. Bisher habe es überhaupt keine echte Überprüfung der Beamten im Gerichtswesen gegeben, begründet dies Zbigniew Wassermann von der PiS.

In Zweifelsfällen würde dem Vorschlag der PiS ein Gerichtsverfahren über die Entlassung entscheiden. Die Überprüfung solle auch pensionierte Richter und Staatsanwälte treffen, die als Pensionäre bestimmte Vergünstigungen genießen.

Umstrittene Vorschläge

Doch bei den Fachleuten sind die Vorschläge der PiS heftig umstritten. Der Begriff „mit Eifer“ sei viel zu unklar, sagt etwa der Professor für Verfassungsrecht Piotr Winczorek. Außerdem gebe es keine unabhängige Instanz, die einen solchen Tatbestand objektiv feststellen könne. „Eine Überprüfung hätte schon 1990 stattfinden müssen, jetzt ist es zu spät“, sagt der Anwalt Waldemar Pulawski, der nach dem Umbruch Mitglied des Parlamentsausschuss für die Überprüfung der Staatsanwälte war.

Denn nur wenige Juristen, die im kommunistischen Polen wichtige Positionen hatten, seien noch im Amt. „Die Gerichte arbeiten immer effektiver und diesen Fortschritt darf man jetzt nicht gefährden“, warnt Krzysztof Strzelczyk, Vorsitzender des staatlichen Rates für das Gerichtswesen. Professor Winczorek fügt hinzu, dass das Jahr 1990 „keine Grenze zwischen Anständigkeit und Unanständigkeit“ markiere. Auch danach hätten manche Richter bei ihren Urteilen das Recht gebeugt, ohne dafür belangt worden zu sein.

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