Staatsanwalt David Walgren sagte am Freitag in Los Angeles, Polanski habe kein Recht auf eine Anhörung in Abwesenheit, auch wenn das Opfer eine Einstellung des Verfahrens wünsche.
Die mittlerweile 45-jährige Frau, die dies bei einer Anhörung kommenden Mittwoch fordern wollte, sollte nicht in Abwesenheit Polanskis gehört werden. Der Regisseur hatte 1977 unter Einfluss von Alkohol und Drogen Geschlechtsverkehr mit der damals erst 13-jährigen Samantha Gailey gehabt.
Walgren widersprach damit der Ansicht von Polanskis Anwalt, die Anhörung könnte auch ohne den 75-jährigen Regisseur stattfinden. Falls Polanski kommen sollte, werde er erst einmal verhaftet. Polanski habe 1978 eine gerichtliche Anordnung missachtet und stattdessen beschlossen, nach Frankreich zu fliehen. “Es wäre eine Farce für dieses Gericht, den Fall zu überprüfen, wenn es keine Aufsicht über ihn hat”, sagte Walgren. Zum Recht des Opfers, sich zu dem Fall zu äußern, sagte er: “Solange der Angeklagte nicht unter der Aufsicht des Gerichts steht, ist die Zeit für das Opfer weder persönlich noch durch einen Anwalt gekommen, vom Gericht gehört zu werden.”
Polanski wurde mit Filmen wie “Chinatown” und “Rosemary’s Baby” berühmt und bekam 2002 für die Regie im Holocaust-Film “Der Pianist” einen Oscar.
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