Auch dort gebe es Argumente zu Polanskis Gunsten. Sobald sich die Emotionen gelegt hätten, müsse die Angelegenheit “in die richtigen Verhältnisse gerückt werden”, meinte der Jurist weiter. Er erinnerte an einen Brief, den das Opfer des sexuellen Missbrauchs vor etwa zehn Jahren geschrieben habe. Darin schreibe die Frau, ein öffentlicher Prozess wäre ihr noch viel abträglicher als Polanski, dem sie vollkommen und definitiv verziehen habe. Sie wünsche, dass Polanski in aller Freiheit in die USA reisen könne.
Unterdessen hat das Bundesamt für Justiz der Schweiz bestätigt, dass die Schweizer Behörden den Anstoß für die Verhaftung des Starregisseurs gegeben hatten. Das Amt habe die USA über den geplanten Besuch Polanskis beim Filmfestival Zürich mehrere Tage im voraus informiert. Daraufhin folgte das Gesuch der USA, Polanski zu verhaften. Einzelheiten aus einem Schriftverkehr zwischen beiden Ländern, die am Mittwoch bekannt wurden, machen deutlich, dass die Schweiz aktiv auf die USA zuging und gezielt anfragte, ob der US-Haftbefehl von 1978 noch gelte.
Polanski, ein polnisch-französischer Doppelstaatsbürger, wird von den USA seit seiner Flucht nach Frankreich 1978 wegen sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen im Jahr 1977 gesucht. Seit 2005 ist Polanski international zur Verhaftung ausgeschrieben. Er konnte dennoch unbehelligt umherreisen, mied aber die USA. Häufig war er in der Schweiz, wo er in Gstaad im Berner Oberland eine Ferienwohnung besitzt.
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