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Polanski könnte Auslieferung zustimmen

Der in der Schweiz in Auslieferungshaft sitzende Starregisseur Roman Polanski könnte seiner Auslieferung an die USA einwilligen.
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Dies deutete der französische Polanski-Anwalt Georges Kiejman im französischen Radiosender Europe 1 an. “Falls sich die Sache hinzieht, ist es nicht völlig ausgeschlossen, dass sich Roman Polanski entschließt, in die USA zu reisen, um sich zu erklären”, sagte Kiejman. Auch dort gebe es Argumente zu Polanskis Gunsten.

Sobald sich die Emotionen gelegt hätten, müsse die Angelegenheit in die richtigen Verhältnisse gerückt werden, sagte Kiejman weiter. Er erinnerte an einen Brief, den das Opfer des sexuellen Missbrauchs vor etwa zehn Jahren geschrieben habe. Darin schreibe die Frau, ein öffentlicher Prozess wäre ihr noch viel abträglicher als Polanski, dem sie vollkommen und definitiv verziehen habe. Sie wünsche, dass Polanski in aller Freiheit in die USA reisen könne, sagte Kiejman.

Unterdessen wurde Neues zu den Vorgängen bekannt, die zur Verhaftung des Regisseurs Ende September in Zürich führten. Die amerikanischen Justizbehörden haben nach Schweizer Angaben die Behörden in Bern ausdrücklich um Polanskis Verhaftung gebeten. Das Gesuch erfolgte, nachdem die Schweiz die USA über die geplante Einreise des Filmregisseurs informiert und gezielt angefragt hatte, ob der US-Haftbefehl von 1978 noch gelte. Dies gab der Sprecher des Berner Bundesamtes für Justiz (BJ), Folco Galli, am Mittwoch auf Anfrage in Bern bekannt.

Laut mehreren E-Mails, die der Nachrichtenagentur AP vorliegen, schickte das BJ am 22. September ein dringliches Fax an das Büro für internationale Angelegenheiten im Justizministerium in Washington, um die US-Ermittler über die Reise Polanskis zum Zürcher Filmfestival zu unterrichten. “Wir wollen niemanden festnehmen, gegen den ein Haftbefehl aufgehoben worden ist”, begründete Galli das Schreiben. Das US-Büro für internationale Angelegenheiten alarmierte daraufhin die Staatsanwaltschaft in Los Angeles, die laut Galli “ein ausdrückliches Haftersuchen” für Polanski übermittelte.

Galli und auch andere Schweizer Justizbeamte sprachen von einer üblichen Anfrage im Rahmen der gegenseitigen Rechtshilfe. Einige Schweizer Politiker erklärten dagegen, die Schweiz habe hier “übereifrig” mit den US-Behörden kooperiert. Sie äußerten den Verdacht, die Schweiz habe nach den Problemen zwischen beiden Ländern bei der Aufspürung von Steuerflüchtlingen nun ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit unter Beweis stellen wollen. Die Justizbehörden in Bern wiesen dies entschieden zurück.

Die Berner Anfrage in Washington wurde Galli zufolge nach Hinweisen aus verschiedenen Quellen über die bevorstehende Einreise Polanskis gestellt. Die Veranstalter des Zürcher Filmfestivals hatten am 10. September angekündigt, der 76-Jährige werde am 27. September in Zürich mit dem “Goldenen Auge” für sein Regie-Lebenswerk geehrt. Polanski wurde am 26. September bei seiner Einreise auf dem Flughafen Zürich-Kloten festgenommen. Seitdem sitzt er in Auslieferungshaft.

Der polnisch-französische Doppelstaatsbürger wird von den USA seit seiner Flucht nach Frankreich 1978 wegen sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen im Jahre 1977 gesucht. Seit 2005 ist Polanski international zur Verhaftung ausgeschrieben. Er konnte dennoch unbehelligt umherreisen, mied aber die USA. Häufig war er in der Schweiz, wo er in Gstaad im Berner Oberland eine Ferienwohnung besitzt.

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