Wohnungskauf. Wird das Objekt erst gebaut, heißt es Planungsunterlagen und Baubeschreibungen studieren. Das ist nicht ganz einfach. Worauf man achten sollte sind Lage der Wohnung innerhalb des Gebäudes, Raumaufteilung, Größe der Fenster und auf mögliche Störfaktoren wie die Position der Installations- und Lüftungsschächte.
Auch der Standort des Objektes selbst sollte unter die Lupe genommen werden: Mit welcher Lärm-, Geruchs- oder Verkehrsbelästigung ist zu rechnen? Gibt es Bauvorhaben in der Umgebung? Hier kann man sich bei der Gemeinde oder Stadt erkundigen. Je nach Baufortschritt gibt es auch die Möglichkeit der Mitgestaltung bei Planung und Bau. Vorab ist unbedingt zu klären, ob bzw. welche Mehrkosten bei Änderungswünschen anfallen. Das gilt auch für die Wohnungsausstattung. Bauträger bieten meist nur eine festgelegte Auswahl an, die jedoch im Kaufpreis inbegriff en ist.
Objekt schon gebaut Ist das Objekt bereits gebaut, rät Immobilien- Experte Markus Drissner: Schauen Sie sich die Wohnung zu verschiedenen Tageszeiten an. So erhalten Sie einen besseren Eindruck über die Besonnung und die Wohngegend samt Verkehrslärm. Außerdem sollte der Zustand der Wohnung genau geprüft werden.
Ein Tipp: Wer unsicher ist, sollte ventuell einen Fachmann zu Rate ziehen, der z. B. die sanitären Einrichtungen überprüft. Dasselbe gilt für den allgemeinen Zustand des Gebäudes. Ist in naher Zukunft eine Großreparatur fällig?
Ist das Dach sanierungsbedürftig? Wenn ja, sollte man am besten bei Hausverwaltung oder Verkäufer nachfragen, wie hoch der Rücklagenfonds ist. Zudem ist es wichtig, sich über die Höhe der Betriebskosten zu informieren. Wer als neuer Eigentümer in eine bestehende Wohnungseigentumsgemeinschaft eintritt, muss wissen, welche Regeln gelten. Wohnungseigentumsvertrag und bereits gefasste Beschlüsse geben Aufschluss.
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