Angewendet werden soll die umstrittene Online-Durchsuchung vor allem bei schweren Delikten, die mit einer Strafe von mehr als zehn Jahren bedroht sind, und Terrorgefahr, so Platter.
Der Einsatz der Online-Fahndung soll zudem mit richterlicher Genehmigung erfolgen. Der Innenminister geht davon aus, dass die Häufigkeit der Anwendung etwa mit der Anwendung des großen Lauschangriffs – ein bis zwei Mal im Jahr – vergleichbar sein wird. Die Möglichkeit der Online-Durchsuchung sei jedenfalls “dringend notwendig”, so Platter. Über die Einführung gebe es in der Koalition und mit seinem Gegenüber von der SPÖ, Justizministerin Maria Berger, bereits Konsens.
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