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Platter beauftragt Rechtsgutachten zu U-Ausschuss

Platter zögert bei Kooperation mit U-Ausschuss
Platter zögert bei Kooperation mit U-Ausschuss ©APA (Archiv/Schlager)
Zur Klärung der Frage, ob das Innenministerium dem U-Ausschuss personenbezogene Akten übermitteln muss, hat Ressortchef Platter ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.

Das sagte der Minister am Dienstag am Rande einer Pressekonferenz anlässlich des 30-jährigen Bestehens des Einsatzkommandos Cobra in Wien. Erstellt wird das Gutachten von Staats- und Verwaltungsrechtler Bernhard Raschauer. Hintergrund ist die Forderung des Ausschuss-Vorsitzenden Fichtenbauer, alle erforderlichen Akten zur Verfügung zu stellen. Es geht um mögliche parteipolitisch motivierte Postenbesetzungen im Bereich des Innenministeriums. Er bleibe dabei, aus datenschutzrechtlichen Gründen keine sensiblen personenbezogenen Daten von unschuldigen Polizisten zu übermitteln, erklärte Platter. Er möchte nicht zulassen, dass Angaben unbeteiligter Personen über ethnische Herkunft, politische Überzeugung, Gesundheitszustand, konfessioneller Zugehörigkeit oder Versetzungsansuchen kleiner Beamter nicht publik werden. “Wo kommen wir hin, wenn sensible Daten übermittelt und frei eingesehen werden können?”, meinte Platter.

Ein Untersuchungsausschuss sei ein Tribunal, bei dem ein Kollateralschaden in Kauf genommen wird. Grün-Abgeordneter Peter Pilz gebe “alles und jedes zum medialen Abschuss frei”, so Platter. “Ich halte es für eine Falle, die uns von einigen Herren im Untersuchungsausschuss gestellt wird”, diese wüssten nämlich sehr wohl, dass die Übermittlung solcher Daten nicht gestattet sei, ihnen gehe es darum, “uns als Vertuscher und Verweigerer hinzustellen”, wetterte der Innenminister. Sowohl die Rechte des Parlaments als auch die Rechte der Bürger stünden im Verfassungsrang. “Diese Rechte geraten miteinander in Konflikt. Es gilt, im Einzelfall einen vernünftigen Ausgleich herzustellen.”

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