Ausgangspunkt des Verfahrens gegen Schaumburg-Lippe, dessen rechtswissenschaftliche Dissertation an der Uni Innsbruck 2003 mit “sehr gut” beurteilt wurde, war ein Gutachten Webers über die Buchfassung der Doktorarbeit. Webers Urteil damals: Plagiatsstellen würden sich “von der allerersten bis zur allerletzten Zeile Fließtext” ziehen. Schaumburg-Lippe wies den Verdacht als “unhaltbar” zurück und sprach von einer “Rufmord-Kampagne”.
Plagiatsverdacht konnte sich nicht bestätigen
Die Uni kam nach einer “gutachterlichen Stellungnahme eines externen ausländischen Experten” zu einer anderen Auffassung: “Eine unzulässige Übernahme fremder Textstellen in die Dissertation konnte nicht in dem Ausmaß festgestellt werden, dass die Voraussetzung für … den Widerruf des akademischen Grades erfüllt wären“, hieß es seitens der Uni, die das Verfahren einstellte.
Doktorarbeit soll laut Weber zu 60 Prozent abgeschrieben sein
Weber bezeichnet nun in einer Aussendung die Dissertation als “das dreisteste und ordinärste Plagiat, das mir seit Beginn meiner Tätigkeit 2005 untergekommen ist” und sprach von einem “österreichischen Fall Guttenberg”. Er fragt sich, “was die Universität Innsbruck geprüft hat, denn mein Gutachten beweist, dass Dutzende neue Plagiatsfragmente gefunden wurden“. Konkret will Weber auf mehr als 60 Prozent der Seiten Plagiate gefunden haben.
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