PKK bleibt verboten
Das öffentliche Rufen von Parolen oder das Zeigen von Plakaten für die in KADEK umbenannte Gruppe seien nach wie vor strafbar, teilte das bayerische Innenministerium mit. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums erläuterte dazu, dass im ursprünglichen PKK-Verbot 1993 auch die Gründung einer Ersatzorganisation verboten worden sei.
Die PKK hatte sich vor einigen Monaten den neuen Namen gegeben, der zu Deutsch „Freiheits- und Demokratiekongress Kurdistans“ bedeutet. Die Satzung von PKK und KADEK sowie das Führungspersonal seien jedoch weitgehend identisch, hieß es in der Mitteilung des bayerischen Innenministeriums.
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