Mit dem Jahreswechsel kam es zu einer nicht unerheblichen Veränderung im Waffenrecht: Inhabern einer gültigen Jagdkarte und der damit verbundenen Waffenbesitzkarte wurde das Führen von Faustfeuerwaffen ermöglicht – im Rahmen der zulässigen und tatsächlichen Jagd. Solche Waffen der Kategorie B dürfen ansonsten nur mit einer Waffenbesitzkarte der Bezirkshauptmannschaft erworben werden. Wer eine Faustfeuerwaffe mit sich führen will, braucht ansonsten einen separaten Waffenpass. Nun kursieren Gerüchte, dass sich gewisse Personenkreise über das Jagdrecht eine Pistole besorgen wollen, ohne die entsprechenden psychologischen Vorgaben des Waffenpasses erfüllen zu müssen. Diese schafften es nicht nur ins VOL.AT-Forum, sondern sind auch der Jägerschaft bekannt, wie man auf VOL.AT-Rückfrage bestätigt.
Jägerschaft wird eher weiblicher
Eine Befürchtung, die diese jedoch bislang nicht bestätigt sieht. Im Herbst beginnt der nächste Ausbildungskurs der Jägerschule, es gibt eine Warteliste für einen freiwerdenden Platz im vollen Kurs. Dies war jedoch auch vor der Gesetzesnovelle so, erklärt der Jägerschulleiter Jörg Gerstendörfer im VOL.AT-Interview. Die Anwärter reichen vom Bauernsohn bis zum Vorstandsmitglied, auffällig sei nur eine Zunahme: Inzwischen sei bald jeder vierte Teilnehmer und Interessierte weiblich. Damit sei die Jagd in Vorarlberg weiblicher wie in anderen Bundesländer oder in Deutschland.
Keine Zunahme an Menschen mit Migrationshintergrund
Die Ängste und Gerüchte sind jedoch auch der Jägerschaft nicht unbekannt, vor allem da sie nicht zuletzt auf Migranten als potentielle Nützer dieser neuen Regelung abzielen. Tatsächlich fänden sich auf der Liste für einen Platz im Herbst-Kurs zwei Personen, deren Namen einen Migrationshintergrund nahe legen würde. Dies sei jedoch weder eine Steigerung zu früheren Jahren noch weiters ungewöhnlich, schiebt Gerstendörfer den Gerüchten einen Riegel vor.
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