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Pistolen für Ausländer über Jagdrecht: Jägerschule widerspricht rassistischen Gerüchten

©APA, VOL.AT
Die Zahl der Waffenbesitzer in Vorarlberg steigt, und auch der Zugang zu Faustfeuerwaffen über das Jagdgesetz wurde mit 1. Jänner 2019 vereinfacht. Rassistische Gerüchte kursieren nun, dass sich gewisse Personenkreise nun über die Jagdausbildung "einfach" eine Waffe besorgen. Laut der Jägerschule ist dem nicht so. 
Mehr Schusswaffen in Vorarlberg

Mit dem Jahreswechsel kam es zu einer nicht unerheblichen Veränderung im Waffenrecht: Inhabern einer gültigen Jagdkarte und der damit verbundenen Waffenbesitzkarte wurde das Führen von Faustfeuerwaffen ermöglicht – im Rahmen der zulässigen und tatsächlichen Jagd. Solche Waffen der Kategorie B dürfen ansonsten nur mit einer Waffenbesitzkarte der Bezirkshauptmannschaft erworben werden. Wer eine Faustfeuerwaffe mit sich führen will, braucht ansonsten einen separaten Waffenpass. Nun kursieren Gerüchte, dass sich gewisse Personenkreise über das Jagdrecht eine Pistole besorgen wollen, ohne die entsprechenden psychologischen Vorgaben des Waffenpasses erfüllen zu müssen. Diese schafften es nicht nur ins VOL.AT-Forum, sondern sind auch der Jägerschaft bekannt, wie man auf VOL.AT-Rückfrage bestätigt.

Jägerschaft wird eher weiblicher

Eine Befürchtung, die diese jedoch bislang nicht bestätigt sieht. Im Herbst beginnt der nächste Ausbildungskurs der Jägerschule, es gibt eine Warteliste für einen freiwerdenden Platz im vollen Kurs. Dies war jedoch auch vor der Gesetzesnovelle so, erklärt der Jägerschulleiter Jörg Gerstendörfer im VOL.AT-Interview. Die Anwärter reichen vom Bauernsohn bis zum Vorstandsmitglied, auffällig sei nur eine Zunahme: Inzwischen sei bald jeder vierte Teilnehmer und Interessierte weiblich. Damit sei die Jagd in Vorarlberg weiblicher wie in anderen Bundesländer oder in Deutschland.

Die Jagdkarte als einfacher Weg zu einer Schusswaffe zu bezeichnen, kann Gerstendörfer ebenfalls nicht nachvollziehen. Schließlich verlangt diese die entsprechende Ausbildung. Der Kurs dauert von November bis Mai, umfasse an die 120 Stunden Unterricht und schließe mit Prüfungen zu Jagd- und Forstwesen sowie Wildkunde. Weiters ist die Ausbildung mit Kosten verbunden, die nicht unerheblich sind. Hinzu kommt die Notwendigkeit eines einwandfreien Leumundzeugnisses bei der Beantragung der Jagdkarte. Bei der Beantragung muss man außerdem die “Jagdliche Verlässlichkeit” nachweisen. Diese ist nicht gegeben, wenn man minderjährig ist, gesundheitliche oder andere Beeinträchtigungen vorliegen, bei Verurteilungen wegen gewisser Kapitalverbrechen gegen Leib und Leben oder bei einem aufrechten Waffenverbot. Insgesamt also ein beschwerlicher Weg, schließt Gerstendörfer. Ähnlich sieht man es beim Land Vorarlberg. August Elsensohn von der Abteilung Jagdwesen betont ebenfalls die hohen Hürden. Es würde außerdem während dem Kurs auffallen, wenn ein Teilnehmer ohne Interesse an der Jagd selbst teilnehmen würde.

Keine Zunahme an Menschen mit Migrationshintergrund

Die Ängste und Gerüchte sind jedoch auch der Jägerschaft nicht unbekannt, vor allem da sie nicht zuletzt auf Migranten als potentielle Nützer dieser neuen Regelung abzielen. Tatsächlich fänden sich auf der Liste für einen Platz im Herbst-Kurs zwei Personen, deren Namen einen Migrationshintergrund nahe legen würde. Dies sei jedoch weder eine Steigerung zu früheren Jahren noch weiters ungewöhnlich, schiebt Gerstendörfer den Gerüchten einen Riegel vor.

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