AA

Pickerl soll künftig seltener fällig werden: Was das für Autofahrer bedeutet

Mit der geplanten Änderung der Prüfintervalle sollen Fahrzeuge künftig seltener zur Pickerl-Begutachtung.
Mit der geplanten Änderung der Prüfintervalle sollen Fahrzeuge künftig seltener zur Pickerl-Begutachtung. ©APA/AFP
Die Bundesregierung hat eine Reform der Prüfintervalle für das Pickerl beschlossen. Sie ist Teil eines umfassenden Pakets zur Entbürokratisierung mit insgesamt 113 Maßnahmen.

Bislang gilt für Pkw in Österreich das Prüfintervall 3-2-1: Die erste Begutachtung ist drei Jahre nach Erstzulassung vorgeschrieben, die zweite nach weiteren zwei Jahren, ab dem sechsten Jahr jährlich.

Künftig 4-2-2-2-1-Regelung

Künftig soll ein neues Modell mit dem Intervall 4-2-2-2-1 gelten: Für Neuwagen bedeutet das eine erste Pickerl-Kontrolle erst nach vier Jahren, dann folgen drei zweijährige Intervalle, und erst ab dem zehnten Jahr muss das Fahrzeug jährlich zur Überprüfung.

Für Autos, die älter als zehn Jahre sind, bleibt das jährliche Intervall bestehen. Österreich bleibt damit in Summe strenger als der derzeit gültige EU-Mindeststandard von 4-2. Auch auf EU-Ebene wird derzeit über eine Anpassung der Regeln diskutiert – im Raum steht unter anderem die Einführung einer jährlichen Überprüfung älterer Fahrzeuge.

Die geplante Änderung wird in einer Grafik veranschaulicht. ©APA

Im Ministerratsvortrag heißt es zur geplanten Änderung, die Verlängerung der Intervalle werde "eine erhebliche Erleichterung für die Bürgerinnen und Bürger bringen" und somit "eine spürbare Entbürokratisierung für alle Autofahrerinnen und Autofahrer" bewirken.

Kritik kommt von ÖAMTC und Wirtschaftskammer

Von Interessenvertretungen kommt Kritik. Die Wirtschaftskammer und der ÖAMTC sehen die Maßnahme skeptisch. Andreas Westermeyer von der Sparte Fahrzeugtechnik argumentierte, dass die Belastung für Fahrzeuge in Österreich wegen der alpinen Topografie höher sei als etwa in Deutschland. Eine Verlängerung der Prüfintervalle könne die Sicherheit beeinträchtigen.

Auch vom Verkehrsclub Österreich (VCÖ) kam Ablehnung. Im Sinne der Verkehrssicherheit und der Luftqualität hätte man sich dort gewünscht, dass die jährliche Überprüfung bereits ab dem siebten Jahr verpflichtend wird.

Weniger Prüfungen, weniger Einnahmen für Werkstätten

Ein Pickerl kostet im Schnitt rund 70 Euro, in Wien meist etwas mehr. Die geplante Umstellung der Intervalle bedeutet für Werkstätten einen Einnahmenverlust in Millionenhöhe. Die Branche befürchtet daher wirtschaftliche Einbußen.

Der Vergleich mit den Nachbarländern

In Deutschland müssen Pkw erstmals drei Jahre nach der Erstzulassung zur technischen Überprüfung, danach alle zwei Jahre. Zuständig für die sogenannte Hauptuntersuchung (HU) sind staatlich anerkannte Prüforganisationen wie TÜV, DEKRA oder GTÜ. Diese Einrichtungen sind nicht zur Durchführung von Reparaturen berechtigt. Kontrolle und Reparatur sind damit institutionell getrennt.

In der Schweiz erfolgt die erste Motorfahrzeugkontrolle (MFK) bei Neuwagen in der Regel nach fünf Jahren, die zweite nach drei weiteren Jahren. Danach ist alle zwei Jahre eine Prüfung vorgeschrieben. Zuständig sind die kantonalen Straßenverkehrsämter oder autorisierte Stellen wie der Touring Club Schweiz (TCS). Die Einladung zur Prüfung erfolgt durch behördliches Aufgebot. Die genauen Vorgaben können je nach Kanton leicht variieren.

Die Einführung des Pickerls in Österreich

Die gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen technischen Fahrzeugüberprüfung – umgangssprachlich "Pickerl" genannt – wurde in Österreich 1955 eingeführt. Grundlage ist § 57a des Kraftfahrgesetzes. Ziel ist es, die Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie die Umweltverträglichkeit von Fahrzeugen sicherzustellen.

Zuständig für die Regelung ist das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK). Die Überprüfung darf nur von dazu ermächtigten Werkstätten, Prüfstellen oder Organisationen wie dem ÖAMTC oder ARBÖ durchgeführt werden.

(VOL.AT)

  • VOL.AT
  • Politik
  • Pickerl soll künftig seltener fällig werden: Was das für Autofahrer bedeutet