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Pfleger hatte Sex mit Patientin - keine Vergewaltigung

Im Zweifel Freispruch für den Angeklagten
Im Zweifel Freispruch für den Angeklagten ©VOL.AT/Eckert
Im Zweifel muss Schöffensenat von Unschuld ausgehen, Angeklagter beteuert, Sex sei freiwillig gewesen.

Von Christiane Eckert

Am Landesgericht Feldkirch saß heute ein 52-jähriger rumänischer Alten- und Krankenpfleger auf der Anklagebank. Eine mittlerweile verstorbene Patientin, um die sich der Mann kümmerte, beschuldigte den Pfleger, dieser habe sie in ihrer Wohnung in Frastanz vergewaltigt. Er habe sich auf die Schwerkranke gelegt und den Beischlaf vollzogen. Sie hätte Schmerzen gehabt, als Lungenkranke ohnedies schon schwer Luft bekommen, ihre Gegenwehr habe nichts genutzt. Nach dieser Einvernahme der Frau sollte es eine zweite geben, doch die kam nicht mehr zustande. Sie erlag ihren Leiden.

Unschuld beteuert

Der Angeklagte gab zu, einen Fehler gemacht zu haben, als er sich auf das Angebot der Kranken einließ. Sie habe sich nämlich Sex mit ihm gewünscht, nicht umgekehrt. Dass sie ihn nachträglich so schwer beschuldigte, sei ein Racheakt, so seine Vermutung. Zum einen habe sie gefordert, er solle seine rumänische Frau verlassen und bei ihr bleiben. Außerdem habe es im Hintergrund der Kranken familiäre Konflikte gegeben. Der Senat spricht den Mann im Zweifel frei. Beide Versionen der Geschichte sind denkmöglich, bislang hat sich der Mann noch nie etwas zu Schulden kommen lassen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(VOL.AT/ec)

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