Per 1. Jänner wird die Geldleistung für Pflegebedürftige gestaffelt zwischen vier und sechs Prozent angehoben, gaben Sozialminister Erwin Buchinger (S) und Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) in einer gemeinsamen Presseaussendung nach Verhandlungen am Montagnachmittag bekannt. Ebenfalls vereinbart wurde eine Erhöhung der Förderung für die 24-Stunden-Betreuung daheim sowie der generelle Wegfall der Vermögensgrenzen in diesem Bereich.
Mit der Einigung kann die Erhöhung schon im Ministerrat am Dienstag beschlossen werden und noch vor der Wahl den Nationalrat passieren. Das Pflegegeld der Stufen 1 und 2 soll um vier Prozent, jenes der Stufen 3 bis 5 um fünf Prozent und jenes der Stufen 6 und 7 um sechs Prozent erhöht werden. Darüber hinaus soll demenzerkrankten Personen bei der Einstufung in den Stufen 1 und 2 eine Erschwerniszulage von 30 Stunden angerechnet werden, in den Stufen 3 und 4 soll diese 20 Stunden betragen. Schwerbehinderte Kinder und Jugendliche bis zum siebenten Lebensjahr wird ein zusätzlicher Pauschalwert von 50 Stunden angerechnet. Jugendliche mit schweren Behinderungen bis zum 15. Lebensjahr erhalten pauschal 75 Stunden. Die ebenfalls paktierte Erhöhung der Förderung bei der Betreuung daheim soll bereits per 1. November kommen.
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