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Pflege: OÖ. LR Ackerl für höhere Förderung und Vermögensgrenzen

Der oberösterreichische Soziallandesrat Josef Ackerl (S) hat Donnerstagnachmittag auf den zuvor erfolgten Vorstoß in Salzburg, die Vermögensgrenze für die Förderung von 24 Stunden-Betreuung von Pflegebedürftigen daheim abzuschaffen, reagiert.

Sein Büro kündigte gegenüber der APA einen ähnlichen Antrag in der Oberösterreichischen Landesregierung an. Damit soll Sozialminister Erwin Buchinger (S) aufgefordert werden, der Abschaffung der Grenze von derzeit 7.000 Euro zuzustimmen. Allerdings gab es vorerst von der schwarz-grünen Regierung in Oberösterreich keine Reaktion.

Ebenso werde ein Antrag zur Erhöhung der Förderung vorbereitet. Das sei allerdings eine finanzielle Frage. Das erforderliche Geld müsse entweder vom Bund kommen oder vom Land, wenn dafür Mittel vorhanden seien. Auch im Bereich der stationären Pflege sollte die Vermögensgrenze von derzeit 7.300 Euro auf 10.000 Euro angehoben werden, allerdings müsse dazu die Haltung der Städte und Gemeinden abgewartet werden, die derzeit notwendige Zuzahlungen leisten müssten.

Aber an einer Erhöhung des Pflegegeldes gehe kein Weg vorbei, ist die Haltung von Ackerl. Davon hätten alle was – nicht nur jene wenigen in der 24-Stunden-Betreuung, die ja meist auch Pflegegeldbezieher seien, sondern auch der Rest der rund 400.000 pflegebedürftigen Menschen. Dies würde auch eine Erleichterung für die Gemeinden und Städte in Bezug auf ihre Zuzahlungen bedeuten.

Ackerl verwies darauf, dass seit der Einführung des Pflegegeldes die Preise um rund 30 Prozent gestiegen seien, die durchschnittlichen Löhne um rund 40 Prozent. Das Pflegegeld sei im selben Zeitraum hingegen nur um insgesamt 4,8 Prozent erhöht worden. Allein um die Verluste der vergangenen 15 Jahre abzudecken, müsste das Pflegegeld in einem ersten Schritt – aufgeteilt auf die kommenden drei Jahre – um insgesamt 30 Prozent erhöht werden.

Von der ÖVP/Grüne-Mehrheit in der Landesregierung lag dazu vorerst keine Reaktion vor. Landeshauptmann Josef Pühringer (V) war nicht zu erreichen. Aus dem Büro von Landesrat Rudi Anschober (G) wurde erklärt, die Anträge lägen noch nicht vor und könnten deshalb seriöserweise nicht bewertet werden.

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