Es handle sich um einen ersten wesentlichen Schritt zur Gewährleistung der 24-Stunden-Betreuung. Müssten noch weitere Gruppen in die staatliche Bezuschussung aufgenommen werden, sei Gelegenheit, das nach einer Evaluierung zu tun. Eine entsprechende Überprüfung kündigte der Sozialminister in eineinhalb bis zwei Jahren an.
Die Kritik der Seniorenorganisationen der Koalition hängt sich vor allem daran auf, dass für Demenzkranke keine staatlichen Zuschüsse vorgesehen seien, da diese in der Regel unter der Pflegestufe 5 eingestuft würden. Buchinger sieht dies anders. Demenzkranke bekämen die Zuschüsse, sofern bei ihnen Pflegestufe 5 vorliege. Wer darunter liege, sei nicht erste Zielgruppe der geplanten neuen Regelung. Schließlich gehe es um eine 24-Stunden-Betreuung.
Ausdrücklich bedankte sich Buchinger bei Finanzminister Wilhelm Molterer (V) für dessen Bereitschaft, die Finanzausgleichsverhandlungen vorzuziehen. Dies sei wahrscheinlich hilfreich, um eine Lösung mit den Ländern über die finanzielle Ausgestaltung des Modells zu finden.
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