Von Christiane Eckert
Im Juni vergangenen Jahres raste ein junger Unterländer mit 158 km/h durch den Pfändertunnel Richtung Deutschland. Als der 19-Jährige von hinten einen weiteren Raser herankommen sah, wollte er die Überholspur freigeben und zog nach rechts. Vor ihm auf der rechten Spur fuhr ein deutsches Wohnmobil mit 80 km/h. Der Junge erschrak, weil er erkannte, dass er gleich ins Wohnmobil krachen würde. So wich er wieder nach links auf die Überholspur aus. Der Raser hinter ihm konnte zwar noch bremsen und kam mit heiler Haut davon. Der 19-jährige Erstangeklagte krachte aber von hinten in das Wohnmobil und verletzte dessen Beifahrerin schwer.
Kein Autorennen
Autorennen, wie ursprünglich angeklagt, war es keines, doch beide jungen Männer waren mit knapp 160 km/h viel zu schnell unterwegs. Der Erstangeklagte wird wegen fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit zu 900 Euro unbedingt, sowie weiteren 900 Euro auf Bewährung verurteilt. Der andere wird freigesprochen. Er ist zwar ein Raser und wird verwaltungsrechtlich noch Konsequenzen zu tragen haben, strafrechtlich ist ihm der Unfall aber nicht anzulasten. Die Beifahrerin erlitt durch den Auffahrunfall mehrere schmerzhafte Verletzungen, bezüglich des Schmerzensgeldes muss die Versicherung abklären, wer was zahlt. Das Urteil ist rechtskräftig.
(red/ec)
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