Der Ex- Politiker wurde am Dienstag aus der Justizanstalt Wien-Josefstadt wegen Vollzugsuntauglichkeit entlassen, nachdem ihm ein gerichtsmedizinisches Gutachten eine „fortschreitende Herzerkrankung“ bescheinigte.
Rosenstingl hat mehrere Bypass-Operationen hinter sich, zuletzt musste er zum wiederholten Mal im Wiener AKH behandelt werden. Die Expertise des Gerichtsmediziners Herbert Mortinger dürfte derart deutlich ausgefallen sein, dass selbst die Staatsanwaltschaft dem Beschluss des zuständigen Richters Peter Loibl nicht entgegentrat. Reguläres Strafende für Rosenstingl wäre der 5. Juni 2005 gewesen.
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