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Peter Hartz droht Gefängnisstrafe

In der VW-Affäre droht Ex-Personalvorstand Peter Hartz laut einem Pressebericht eine Gefängnisstrafe. Staatsanwaltschaft will Anklage wegen Untreue in mehreren Fällen erheben.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig wolle gegen Hartz eine Anklage wegen Untreue in mehreren Fällen erheben, berichtete das Magazin „Focus“. Die Behörde habe ihre Ermittlungen nach zehn Monaten weitgehend abgeschlossen und stufe Hartz nach jetzigem Stand als einen der Hauptbeschuldigten ein.

Laut Paragraf 266 des Strafgesetzbuches wird Untreue mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft. Dem Magazin zufolge soll Hartz nach Einschätzung der Ermittler jahrelang Konzerngelder veruntreut haben – um Betriebsräte zu begünstigen, aber auch für das eigene Privatvergnügen. In einem Bericht des Landeskriminalamtes Niedersachsen heißt es demnach, es sei mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass Hartz „der hauptverantwortliche Initiator und Auftraggeber“ der Braunschweiger Wohnung war, wo sich der damalige Personalvorstand und der frühere Betriebsratschef Klaus Volkert auf VW-Kosten mit Prostituierten vergnügt haben sollen.

Nach einem Bericht des „Spiegel“ könnten wegen der Affäre überdies millionenschwere Schadenersatzforderungen des VW-Konzerns auf Hartz zukommen. Das Magazin beruft sich auf ein VW-Aufsichtsratsmitglied, das eine Schadenersatzforderung von 2,5 Millionen Euro für realistisch halte. Der Gesamtschaden der von Hartz abgerechneten Lustreisen für Betriebsräte beziffert Volkswagen demnach mit rund vier Millionen Euro. Im Aufsichtsrat sei aber umstritten, ob direkte Schadenersatzforderungen an den Ex-Vorstand gestellt werden sollten, hieß es.

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