Die Staatsanwaltschaft Regensburg bestätigte am Montag einen Bericht der Berliner Zeitung “B.Z.”. Demnach war die Polizei zunächst von “Einbruchsdiebstahl” ausgegangen. Man sei jedoch zu dem Schluss gekommen, dass Pete Doherty und August Diehl zum Tatzeitpunkt wegen alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel schuldunfähig waren, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Doherty und Diehl waren zu dem Zeitpunkt wegen Dreharbeiten für einen Film in der Oberpfalz.
Der 31-jährige Doherty hatte bei seiner Vernehmung im März zugegeben, zusammen mit dem 35-jährigen Diehl und einem dritten Mann in der Nacht auf den Faschingsdienstag das Schaufenster eines Geschäfts eingeschlagen haben. Was danach geschah, wollte er nicht mehr so genau wissen. Aus dem Geschäft wurden eine Gitarre und eine Schallplatte gestohlen. Die Beute wurde später am Domplatz gefunden. Diehl gestand laut “B.Z.”-Bericht bei der Polizei und zeigte Reue. Er habe aber auch angegeben, Erinnerungslücken zu haben.
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