Personalleiterin trotz ihrer Schwangerschaft entlassen
Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen nach dem Mutterschutzgesetz einen besonderen Kündigungsschutz. Trotzdem wurde die schwangere Personalleiterin eines Unternehmens aus dem Bezirk Feldkirch entlassen. Nun müssen Arbeitsrichter entscheiden, ob die Entlassung gerechtfertigt war. Für eine Entlassung einer Schwangeren ist die Zustimmung von Arbeitsrichtern erforderlich. Der Arbeitsprozess hat am Freitag am Landesgericht Feldkirch begonnen.
Entlassen wurde die beklagte Personalchefin, weil sie nach Ansicht ihres klagenden Arbeitgebers einen schweren Betrug begangen hat. Ihr wird vorgeworfen, sie habe zu Unrecht stets eine halbe Stunde ihrer Mittagspause als Arbeitszeit verrechnen lassen. Die Beklagte habe dafür die Zeiterfassung manipuliert, behauptete gestern vor Gericht der Geschäftsführer des Unternehmens.
Beklagtenvertreter Clemens Pichler sagt, seine Mandantin habe keineswegs die Absicht gehabt, zu betrügen. Die Verrechnung der halbstündigen Mittagspause als Arbeitszeit sei unabsichtlich passiert. Das in dem Unternehmen verwendete Arbeitszeitmodell sei fehlerhaft. Der Fehler im Programm für die Arbeitszeiterfassung sei lange weder seiner Mandantin noch der Geschäftsleitung aufgefallen und habe schon bei der Vorgängerin seiner Klientin bestanden.
Vor der Entlassung sei seine Mandantin gekündigt worden, berichtet der Dornbirner Rechtsanwalt. Die Kündigung sei aber wegen ihrer Schwangerschaft nicht wirksam geworden. Die Personalleiterin habe sich geweigert, teilweise rechtlich unzulässige Vorgaben für die Arbeitszeit der Schichtarbeiter umzusetzen. Deshalb sei die Kündigung erfolgt. Es habe keine unzulässigen Arbeitszeiten für Schichtarbeiter gegeben, erwiderte Klagsvertreterin Tanja Moosbrugger.
Arbeitsrichterin Feyza Karagüzel wird nun den Betrugsvorwurf zur manipulierten Arbeitszeit von der Staatsanwaltschaft überprüfen lassen.
(Quelle: NEUE/Seff Dünser)
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