Die könnte sich jetzt auf vier bis sieben Prozent verflachen.
Das stellte gestern der Obmann des Fachverbandes der Pensionskassen in der Wirtschaftskammer Österreich, Mag. Christian Böhm, in Aussicht. Durch die Novelle 2003 des Betriebspensions- und Pensionskassengesetzes wird den Instituten auch künftig die in etwa 1,6-prozentige Mindestrendite zur Auflage gemacht: Mit der Möglichkeit jedoch, allfällige Unterschreitungen mit Mehrerträgen aus anderen Jahren gegenzuverrechnen, auf Basis von fünf Jahren Gesamtbetrachtung so wie bisher (Böhm). Ursache für die absehbar bescheidenere Rendite sei die Realität auf den Finanzmärkten einerseits bzw. die Verpflichtung laut umzusetzender EU-Pensionsrichtlinie, eine Mindestertragsabsicherung vorzunehmen, auf der anderen Seite.
Aktuell, so Böhm, veranlagen die Pensionskassen rund zwei Drittel des ihnen anvertrauten Kapitals in Anleihen, das restliche Drittel in Aktien und Immobilien. Eine Reihe von Kontrollinstitutionen wie Aufsichtsrat mit Staatskommissären, Wirtschaftsprüfer, Finanzmarktaufsicht wacht nicht nur über die gleichermaßen gewissenhafte wie ertragversprechende Veranlagung der Vermögen, sondern auch darüber, dass die Verwaltung zu Niedrigstkosten funktioniert. Auf verwaltetes Vermögen gerechnet, beträgt der Verwaltungsaufwand der Pensionskassen 0,3 bis 0,5 Prozent weniger als die Hälfte z. B. der Lebensversicherungen (Böhm). Fairer Weise müsse aber dazu gesagt werden, dass Lebensversicherer ungleich mehr Kunden, also viel mehr Produktions- und Werbeaufwand haben als Pensionskassen, die mit einem einzigen Firmenabschluss z. B. Tausende Neukunden generieren können.
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