Präsident Blecha spricht von 300.000 Bedürftigen, denen die erzielte Einigung über die 24-Stunden-Betreuung nicht zu Gute komme. Außerdem kritisierte er abermals den Plan von Sozialminister Buchinger für eine 5.000-Euro- Vermögensgrenze.
Ich bin für die völlige Streichung solcher Grenzen, meinte Blecha zu Buchingers Vorhaben, Vermögen bis zu einer Grenze von 5.000 Euro zu verwerten, um überhaupt Anspruch auf Förderung zu bekommen. Der bürokratische Aufwand stehe zudem in keinem Verhältnis zum Nutzen, den eine solche Lösung bringen könnte.
Obwohl Buchinger eines der innovativsten und dynamischsten Mitglieder dieser Bundesregierung sei, sieht Blecha das Pflegedilemma längst nicht gelöst: Ein Schmarrn. Gesehen an der Größe der Problematik ist das ein Reförmchen. Neben der jährlichen Valorisierung forderte Blecha weiter Altbekanntes wie die Pflegeeinstufung durch Ärzte und Personal, den Ausbau flächendeckender mobiler Hilfsdienste und die Umwandlung von Akut- in Pflegebetten.
Bundeskanzler Gusenbauer kann sich indes vorstellen, dass bei der 5.000 Euro-Vermögensgrenze noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. Das stellte er anlässlich seines offiziellen Antrittsbesuches beim Land Oberösterreich am Montag in Linz fest.
In der Bundesregierung sei die 5.000 Euro-Grenze Gegenstand einer Diskussion gewesen, sagte Gusenbauer. Zuständig seien Finanz- und Sozialminister. Man habe sich bewusst dafür entschieden, weil es Bundesländer gebe, die sogar darunter lägen, etwa Vorarlberg. Es könnte aber sein, dass die beiden Minister angesichts der öffentlichen Diskussion noch einmal drüber reden. Die 5.000 Euro seien nicht im Gesetz, sondern im Entwurf für die Durchführungsrichtlinien.
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