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Pendlerpauschale: Ausweitung wird am Dienstag im Ministerrat fixiert

Finanzierung laut Finanzministerium gesichert - Kritik vom VCÖ.
Finanzierung laut Finanzministerium gesichert - Kritik vom VCÖ. ©APA
Die Regierung wird im Ministerrat am Dienstag die Ausweitung der Pendlerpauschale beschließen.

Die Finanzierung sei bereits gesichert, hieß es am Montag aus dem Büro von Finanzministerin Maria Fekter (V) gegenüber der APA. Auch im Büro von SP-Regierungskoordinator Josef Ostermayer sah man den Beschluss als gesichert an. Fekters Parteikollegin, Innenministerin Johanna Mikl-Leitner, hatte am Freitag bei der Vorstellung des Konzeptes die Mehrkosten für kommendes Jahr mit 150 Mio. Euro beziffert, insgesamt wird sich die Pendler-Förderung kommendes Jahr mit rund 530 Mio. Euro im Budget niederschlagen.

Förderungen rückwirkend erhöht

Die Förderungen sollen bereits per Jahreswechsel für die Pendler erhöht werden – rückwirkend, denn der Beschluss im Parlament wird erst im Februar vollzogen. Laut dem Plan soll die Pendlerpauschale um ein “Kilometergeld” ergänzt werden: Pro gefahrenem Kilometer gibt es künftig einen Euro als jährlichen Absetzbetrag vom Finanzamt zurück. Beträgt etwa der (einfache) Arbeitsweg 30 Kilometer, so bekommt man pro Jahr 60 Euro vom Finanzamt “in Cash” (bzw. zahlt um diesen Betrag weniger Steuern).

Derzeitiges System beibehalten

Das derzeitige System wird ungeachtet der Neuerungen jedenfalls beibehalten: Die jährliche Pauschale (also der Steuerfreibetrag, der das zu versteuernde Einkommen reduziert) beträgt weiterhin zwischen 372 und 3.672 Euro – abhängig davon, wie weit der Arbeitsweg ist und ob den Betroffenen die “große” (für Pkw-Anreise) oder die “kleine” Pendlerpauschale (für Öffentliche Verkehrsmittel) zusteht.

Teilzeitpendler, die bisher erst dann Anspruch auf die Pauschale hatten, wenn sie mindestens elf Mal im Monat zum Arbeitsort fuhren, profitieren ebenfalls: Künftig hat man bereits ab einem “Pendel-Tag” pro Woche die Möglichkeit zum Bezug der Leistung – und zwar zu einem Drittel der vollen Pauschale. Bei zwei Reisetagen bekommt man zwei Drittel, ab drei Tagen steht dem Betroffenen die gesamte Pauschale zu.

Erhöhter “Pendler-Zuschlag”

Für jene Wenigverdiener, die aufgrund ihres geringen Einkommens von der Pendler-Pauschale überhaupt nicht profitieren, wird der “Pendler-Zuschlag” erhöht: Diese Negativ-Steuer beträgt künftig pro Jahr maximal 290 Euro (anstatt wie bisher 141 Euro).

Gefördert wird künftig auch der kurze Weg zur Arbeitsstätte: Arbeitgeber können – auf freiwilliger Basis – ihren Arbeitnehmern ein Öffi-Ticket (egal welches) bezahlen. Der so ausbezahlte Teil des Lohnes ist von der Lohnsteuer sowie den Sozialversicherungsabgaben befreit.

Noch unklar war vorerst die Frage der ÖVP gewünschten Lockerung der sogenannten “Zumutbarkeitsbestimmungen”. Das sind jene Kriterien, die für die Zuerkennung von “kleiner” oder “großer” Pendlerpauschale relevant sind. Dieser Punkt soll noch im Zuge der SP-VP-Koordinierungssitzung am Montag geklärt werden.

VCÖ sieht Schweiz als Vorbild

Kritik kam am Montag vom Verkehrsklub Österreich (VCÖ). Die Pendlerförderung bedürfe einer grundlegenden Reform, und sollte sich am Bedarf orientieren. Vorbild sei die Schweiz, wo die Auto-Pendelförderung jetzt um 200 Mio. Franken reduziert worden sei. Der VCÖ verwies darauf, dass außerhalb von Wien nur mehr jeder dritte Erwerbstätige am Arbeitsort wohnen würde. Steuere man diesem Trend nicht gegen, so werden die Kosten für die Pendelpauschale “massiv steigen”, warnte VCÖ-Experte Markus Gansterer. (APA)

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