Patientenanwalt Alexander Wolf befürchtet laut einem Bericht des “ORF Vorarlberg”, dass es für Patientenbeschwerden im Land keine Anlaufstelle mehr gibt, sollten im Zuge der Reform der Spitalsgesetzgebung Materien vom Land zum Bund wandern.
Derzeit ist diese zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Nach der Neuordnung der Kompetenzen soll die Gesetzgebung nur mehr beim Bund liegen und die Länder lediglich für den Vollzug verantwortlich sein.
Zentral in Wien
Patientenanwalt Wolf fürchtet dann das Aus für seine Funktion im Land. Nach der Reform könnten die Aufgaben der Patientenanwaltschaften zentral in Wien erledigt werden. Für Patienten im Land fehle dann der Ansprechpartner, so der Anwalt.
Noch beschwichtigt Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP). Er will sich bei den Verhandlungen um die Rahmenbedingungen der Reform für den Erhalt des Patientenanwalts in Vorarlberg einsetzen.
(red)
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