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"Patientenanwalt dient der Patientensicherheit"

Bregenz - Der vor drei Jahren zwischen Patientenanwaltschaft und Ärzte­kammer abgeschlossene Kooperationsvertrag zur Zuständigkeit im niedergelassenen ärztlichen Bereich ist auf unbestimmte Zeit verlängert worden, teilt Gesundheitsreferent Landesstatthalter Markus Wallner nach der Regierungssitzung am Dienstag mit.

“Dieser Vertrag hat sich bestens bewährt, deshalb hat die Vorarlberger Landesregierung einer unbefristeten Verlängerung zugestimmt”, sagte Wallner.

Fehler in der Medizin sind trotz größter Anstrengungen nicht immer vermeidbar. “Daher ist dieser Zugang zum Patientenanwalt notwendig, um den Patientinnen und Patienten die Möglichkeit zu geben, sich bei Schadensfällen kompetent beraten und unterstützen zu lassen”, so LSth. Wallner. Im Jahr 2007 haben sieben Ärztepatienten die Dienste der Patientenanwaltschaft in Anspruch genommen, im vergangenen Jahr 33 und heuer waren es im ersten Quartal bereits neun. Der Kooperationsvertrag wurde bisher von 231 niedergelassenen Ärzten unterschrieben.

“Mit Hilfe des Patientenanwaltes kann den Patientinnen und Patienten bei der Durchsetzung ihrer Beschwerdefälle sofort unbürokratisch und ohne großen Verwaltungsaufwand geholfen werden”, betonte Wallner. Die bisherigen Erfahrungen seien sehr gut und die Erweiterung der Zuständigkeit der Patientenanwaltschaft auf den niedergelassenen ärztlichen Bereich jedenfalls eine weitere Verbesserung der Patientensicherheit.

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