Am Landesgericht Feldkirch wurde eine 46-jährige ehemalige Stationsassistentin des Bregenzer Spitals wegen schweren gewerbsmäßigen Diebstahls zu 1080 Euro Geldstrafe verurteilt. Weitere 1.080 Euro gab es auf Bewährung. Jenen Opfern, die sich dem Verfahren als Privatbeteiligte anschlossen, muss die Frau 1.500 Euro zurückbezahlen. Ob sie das faktisch kann, steht auf einem anderen Blatt.
Vertrauen missbraucht
Während die Patienten nicht im Zimmer waren, steckte die Frau immer wieder Geld und Schmuck ein. Eine Videofalle wurde zwar installiert, doch der Trick funktionierte nicht. Auf die Schliche kam man der Frau, weil auffiel, dass immer, wenn sie Dienst hatte, Geld verschwand. Zum Schluss zeigte sie sich geständig.
Der Schaden ist vermutlich noch höher als angeklagt. Viele der Patienten waren sich oft nicht sicher, ob sie das Geld eventuell verlegt haben. „Es tut mir so leid“, macht die Verurteilte ihre Kaufsucht für das Verhalten verantwortlich. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Frau macht eine Therapie gegen ihre Kaufsucht, die muss sie laut gerichtlicher Weisung fortsetzen.
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