Die Reisesuchmaschine checkfelix.com hat die Rechte für Reisende bei Flug-Verspätungen oder -Stornierungen in einer Übersicht zusammengefasst.
Flug verspätet oder gestrichen: Antworten auf Rechtsfragen
Bei Flügen, die von und nach Europa stattfinden und/oder von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt werden, greift die Verordnung EG 261/2004. Hier finden Reisende Antworten für alle Eventualitäten. Es lohnt sich also in jedem Fall, diese Verordnung im Hinterkopf zu haben, sollte man einmal am Flughafen stehen und nicht mehr weiterwissen.
Wird ein Flug gestrichen, ist die Fluggesellschaft in der Pflicht, für eine alternative Beförderung des Passagiers zu sorgen. Es besteht wahlweise Anspruch auf eine vergleichbare andere Beförderung zum Zielort (Umbuchung), die Erstattung des Flugpreises samt kostenlosen Rücktransport an den Ausgangsort oder einen Rückflug zum Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Wichtig ist, das mit der Fluggesellschaft abzuklären.
Gratis Snacks und Erfrischungen
Ist ein Flug zwei oder mehr Stunden verspätet, muss die Fluggesellschaft den wartenden Gästen Snacks und Erfrischungen bereitstellen. Gegebenenfalls, bei langen Wartezeiten, ist auch ein Hotel und ein Transfer zu diesem zur Verfügung zu stellen.
Häufig gibt es bei Flugverspätungen eine monetäre Entschädigung. Allerdings gilt dies nicht bei extremem Wetter, politischer Instabilität, aufgrund der Sicherheitslage und bei Streiks.
(Red.)
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