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Parteifinanzen: Neues Gesetz macht es Großspendern schwer

Zinggl, Hofer und Rendi-Wagner.
Zinggl, Hofer und Rendi-Wagner. ©APA
Ein neues Parteiengesetz soll es zukünftig Spendern schwer machen, politische Bewegungen großzügig zu beschenken. SPÖ, FPÖ und JETZT einigten sich am Sonntag auf deutliche Limits. Bei Überschreitungen der Wahlkampfkostenobergrenze drohen zudem hohe Geldstrafen. Gelten sollen die Regeln bereits für die kommende Nationalratswahl. ÖVP und NEOS zeigten sich nicht erfreut.
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SPÖ-Parteispenden lagen 2017 bei 560.000 Euro

Wien. Künftig darf kein Spender mehr als 7.500 Euro jährlich zahlen, und keine Partei mehr als 750.000 Euro einnehmen. Erschwert wird das Stückeln von Parteispenden, denn Zuwendungen über 2.500 Euro müssen künftig sofort dem Rechnungshof (RH) gemeldet und veröffentlicht werden. Eine "Anschubfinanzierung" wird neuen Parteien zugestanden. Für diese gilt die doppelte jährliche Obergrenze von 750.000 Euro, Einzelspenden dürfen das Fünffache betragen.

Diskussion zur Parteienfinanzierung

Was der Reform fehlt

Was der Reform fehlt sind die oft verlangten Einsichtsrechte des Rechnungshofs in die Parteifinanzen. Stattdessen soll der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Kanzleramt ein Sachverständigengutachten über die Plausibilität der Wahlkampffinanzen einholen. Dieses soll frühestens ein halbes Jahr nach der Wahl vorliegen. Außerdem müssen Personenkomitees, die eine Partei Unterstützen, registriert und in die Wahlkampfkostengrenze eingerechnet werden.

Erweitert wird auch der Rechenschaftsbericht der Parteien: Bundes- und Landesparteien müssen schon jetzt ihre Einnahmen und Ausgaben offenlegen. Künftig werden auch alle "nicht territorialen" Gliederungen der Parteien erfasst. Das zielt vor allem auf die Bünde der ÖVP. Die Umgehung der Meldepflichten durch formale Trennung von der Partei, wie im Fall der SP-Gewerkschafter und -Pensionisten, bleibt aber möglich.

Auch Klubförderung wird geändert

Nicht nur das Parteiengesetz wird geändert, sondern auch die Klubförderung, in diesem Fall aber nur mit den Stimmen von SPÖ und FPÖ. So wird die Summe der Fördermittel um bis zu drei Prozent erhöht, wenn der Anteil der Frauen in einer Fraktion über 40 Prozent liegt. Dies entspricht nicht ganz dem Wunsch der ÖVP, die sich Sanktionen für Klubs gewünscht hatte, die diesen Anteil nicht zustande bringen.

Der Ärger bei der Volkspartei über die "Allianz der Intransparenz" war groß. Die Reform sei eine "Farce", schrieb Generalsekretär Karl Nehammer. Der Entwurf sehe weder eine Verringerung der Parteienförderung, noch ein Aus für rote und blaue "Umgehungsvereine" vor. "Enttäuscht und verärgert" zeigte sich auch der stellvertretende NEOS-Klubobmann Nikolaus Scherak. "Das ist eine absolute Transparenz-Nullnummer", befand er. Man scheitere schon am absoluten Minimum.

Kritik aus dem Rechnungshof

Kritik kam auch aus dem Rechnungshof. "Eine grundlegende Reform ist das noch nicht", schrieb ein Sprecher via Kurznachrichtendienst Twitter. Echte Kontrolle könne es nur mit dem Rechnungshof selbst geben. Präsidentin Margit Kraker werde daher weiter für eine grundlegende Änderung des Systems aktiv sein. "Es bleibt eine Aufgabe für die neue Regierung", so der Rechnungshof-Sprecher weiter.

Der auf Parteifinanzen spezialisierte Politikwissenschafter Hubert Sickinger kritisierte die Einigung als "Schnellschuss" und vermisst insbesondere eine Verschärfung der Kontrollen - etwa durch den Rechnungshof. Zudem befürchtet Sickinger, dass die niedrig angesetzte Spendenobergrenze Umgehungskonstruktionen provozieren wird. Die Spendenobergrenze von 750.000 Euro sei zudem zu niedrig angesetzt.

"Kulturwende im politischen System"

Die "drei verantwortlichen Parteien verteidigten hingegen ihr Vorhaben. SPÖ-Klubobmann Jörg Leichtfried sprach von einer "ausgezeichneten Grundlage für eine saubere Parteienfinanzierung". Für FPÖ-Klubobmann Norbert Hofer kommt es mit dem vorliegenden Entwurf zu einer "Kulturwende im politischen System Österreichs". Und JETZT-Klubchef Wolfgang Zinggl sieht trotz fehlender Kontrollrechte durch den RH einen wichtigen Schritt.

Durch die Einigung vor der Juli-Sitzung des Nationalrats gelten die neuen Regeln bereits für die kommende Wahl im Herbst. Am Montag tagt der eigens für dieses Thema eingerichtete Unterausschuss, gleich danach der zuständige Verfassungsausschuss. Die Bestimmungen sollen bereits ab 9. Juli gelten.

(APA)

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