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Parkstrafen in Vorarlberg verdoppelt – künftig bis zu 600 Euro möglich

Höhere Strafen für Autofahrer: Vorarlberg plant umfassende Reform.
Höhere Strafen für Autofahrer: Vorarlberg plant umfassende Reform. ©APA
In Vorarlberg wird der Strafrahmen für Falschparker nach 27 Jahren erstmals angepasst. Die Höchststrafe steigt auf 600 Euro – und auch Parkkrallen sowie Kennzeichenscanner sollen erlaubt werden.

In Vorarlberg sollen Parkverstöße künftig deutlich teurer werden. Ein Gesetzesentwurf sieht die Verdoppelung des maximalen Strafrahmens von 300 auf 600 Euro vor. Auch wenn die meisten Fälle weiter per Organmandat oder Anonymverfügung geahndet werden, steigen durch die Erhöhung auch diese Beträge spürbar.

Hintergrund ist laut Erläuterungen zum Entwurf, dass der Unterschied zwischen Parkgebühr und Strafe immer kleiner geworden sei – und damit der Anreiz, korrekt zu zahlen, gesunken ist. Für die Gemeinden, die mit knappen Budgets kämpfen, bedeutet die Anhebung eine willkommene Mehreinnahme.

Parkkralle bei ausländischen Dauerfalschparkern möglich

Künftig soll es außerdem erlaubt sein, bei bestimmten Fällen eine Parkkralle anzubringen. Das gilt insbesondere für Fahrzeuge aus Staaten, mit denen Österreich kein Rechtshilfeabkommen hat – also etwa außerhalb der EU oder der Schweiz. Damit sollen ausländische Lenker, die Strafzettel ignorieren, effektiv am Weiterfahren gehindert werden können.

Kennzeichenerfassung statt Schranke – Technik kostet bis zu 60.000 Euro

Um die Überwachung effizienter zu gestalten, dürfen Gemeinden in Zukunft automatisierte Kennzeichenerfassungssysteme auf Parkflächen einsetzen. Diese ersetzen klassische Schrankenanlagen und sollen langfristig Personal- und Wartungskosten einsparen. Die Anschaffungskosten belaufen sich laut Berechnungen auf 30.000 bis 60.000 Euro, jährlich fallen rund 9.000 Euro für Wartung an.

Zugang zum Parkdienst soll geöffnet werden

Der Gesetzesentwurf sieht zudem vor, das Beschäftigungsverbot für ausländische Parkaufsichtsorgane aufzuheben. Gemeinden beklagen zunehmend Personalnot. Künftig sollen alle volljährigen und verlässlichen Personen als Kontrollorgane eingesetzt werden dürfen – unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Ein aktueller Strafregisterauszug bleibt Voraussetzung.

Wie der ORF berichtet, ist die Begutachtungsfrist für die Gesetzesnovelle bereits abgeschlossen. Wann der Landtag darüber abstimmt, ist noch offen.

(VOL.AT)

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