Paris: Entscheidung über Ausnahmezustand
Die Eilbeschwerde war von mehr als 70 Rechtsprofessoren und Juristen sowie den französischen Grünen beim Staatsrat eingereicht worden. Die Antragsteller halten die gesetzlich vorgesehene Fortdauer des Notstands bis Februar für nicht gerechtfertigt. Das französische Innenministerium verweist dagegen auf die Gefahr eines Wiederaufflammens der Unruhen insbesondere zu den Feiertagen um Weihnachten und Neujahr. Zu dieser Zeit war es schon in den vergangenen Jahren immer wieder zu Krawallen gekommen, wobei teilweise hunderte Autos in einer Nacht in Brand gesteckt wurde.
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