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Parifizierung statt nur Miteigentum

Wenn mehrere Personen miteinander ein Haus erben, stellt sich die Frage nach der weiteren Vorgangsweise. Bei einem größeren Objekt, das Platz bietet für mehrere Wohnungen, rät der Fachmann zur Parifizierung.

„Bei kleineren Häusern ist die Nutzung für eine Familie praktisch vorgegeben. Bei größeren Objekten kann aber mittels einer Parifizierung (Nutzwertgutachten) Wohnungseigentum zugunsten mehrerer Personen geschaffen werden“, erläutert Ambros K. Hiller, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Immobilien und Wohnungseigentum, Bregenz.

Solange ein Haus nicht parifiziert ist, besteht daran nur “schlichtes” Miteigentum: Jedem Miteigentümer steht an jedem Teil der Liegenschaft (auch am Garten etc.) sein jeweiliger Anteil zu. Nichts gehört irgendwem allein. Eine parifizierte Wohnung hingegen gehört ausschließlich höchstens zwei Personen. Sie können über die Wohnung verfügen (sie verkaufen, belasten, verschenken) und bestimmen, wer darin wohnt. Auch an selbstständigen Räumlichkeiten, die keine Wohnungen sind, wie z.B. an Autoabstellplätzen, Lagern, Garagen etc. kann Wohnungseigentum begründet werden.

Eine weitere Möglichkeit ist die „Benützungsvereinbarung“. Sie regelt, wer welches Stockwerk bzw. welche Räume benützen kann. An den Eigentumsverhältnissen ändert sich nichts, das gesamte Haus gehört nach wie vor allen Besitzern gemeinsam. Will z. B. in diesem Fall ein Miteigentümer den Dachboden ausbauen, ist eine Parifizierung unumgänglich, da auch der ausgebaute Dachboden ansonsten im Allgemeineigentum bleibt. Ambros Hiller: „Von einem Ausbau ohne Parifizierung wäre in jedem Fall dringend abzuraten.“

Eine Parifizierung macht auch dann Sinn, wenn z.B. eine Verwandte mit im elterlichen Haus wohnt und nie klar geregelt worden ist, was unter dem „Halbanteil“ zu verstehen ist, der ihr gehört. „Ist das Haus parifiziert, muss man sich nicht auf angeblich immer schon verwendete Räume oder Gartenanteile einigen. Es wird nach der Parifizierung ganz klar im Grundbuch festgelegt, welche Teile zu wessen Eigentum zählen“, so Ambros K. Hiller.

Ist ein Haus groß genug, so rät der Fachmann dazu, beispielsweise das Stiegenhaus durch eine zusätzliche Türe abzutrennen. „Dann ergibt sich später weniger Anlass zu Konflikten.“

„Die Parifizierung stellt klar, welcher Hausteil wem gehört“

Ambros K. Hiller, Hiller Immobilien, Bregenz

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