Parfum gestohlen: "Weil ich so stinke"

Von: Seff Dünser (NEUE)
In der Strafverhandlung am Bezirksgericht Feldkirch las der Richter vor, was im Protokoll der Polizei so festgehalten wurde: „Weil ich immer so stinke, habe ich mich entschlossen, ein Parfum zu stehlen.“ Diese Aussage lasse sich als Geständnis werten, merkte der Richter amüsiert an. Der Mann aus dem Bezirk Feldkirch war bei einem Ladendiebstahl erwischt worden. Der 44-Jährige hatte in einem Geschäft in Feldkirch versucht, ein Parfum zum Verkaufspreis von 19,99 Euro zu stehlen.
Geldstrafe für Vorbestraften
Dafür wurde der einschlägig vorbestrafte Angeklagte am Bezirksgericht zu einer Geldstrafe von 400 Euro (100 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Das milde Urteil ist nicht rechtskräftig. Der geständige Arbeitslose war mit zwei Vorstrafen belastet, wegen Diebstahls und versuchten Diebstahls. Der Schuldspruch erfolgte wegen versuchten Diebstahls. Für das Vergehen des Diebstahls sieht das Strafgesetzbuch eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen vor.
Verhandlung in Abwesenheit
Der Angeklagte ist zur Gerichtsverhandlung unentschuldigt nicht erschienen. Verhandelt wurde in seiner Abwesenheit. Die Voraussetzungen dafür lagen vor: polizeiliche Einvernahme des Beschuldigten, Ladung zur Gerichtsverhandlung, angeklagt war nur ein Vergehen und kein Verbrechen mit einer Strafdrohung von mehr als drei Jahren Gefängnis, der Angeklagte ist ein Erwachsener. Der in seiner Abwesenheit verurteilte Ladendieb war einer von mehreren Angeklagten, die an jenem Prozesstag nicht zur Verhandlung am Bezirksgericht Feldkirch erschienen waren. Dieser Umstand bewog den Strafrichter zu einer Aussage, die allerdings nicht ernst gemeint war: „Der nächste Angeklagte, der kommt, erhält einen Bonus.“
(NEUE)
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