Bei einem Treffen mit katholischen Apothekern, die in Rom an ihrem Weltkongress teilnehmen, meinte Benedikt XVI., dass das Recht auf Dienstverweigerung aus Gewissensgründen auch bei Apothekern anerkannt werden sollte. Apotheker sollten weder direkt noch indirekt zur Lieferung von Produkten mit unmoralischen Zielen wie zum Beispiel Abtreibung, oder Euthanasie beitragen, meinte der Papst.
Apotheker sollten sich im Klaren über die Auswirkungen einiger Medikationen sein, die das Ziel haben, die Einnistung des Embryos zu verhindern oder das Leben einer Person zu verkürzen, erklärte der Heilige Vater. Das Leben muss von der Empfängnis bis zum natürlichen Ende geschützt werden. Die Entwicklung neuer Medikamente und die neuen therapeutischen Möglichkeiten, die daraus entstehen, verlangen von den Apothekern, über die immer breitere Funktion nachzudenken, die sie als Vermittler zwischen Arzt und Patient spielen, betonte Benedikt XVI.
Laut dem Papst seien Apotheker aufgerufen, für den Patienten eine erzieherische Rolle bei der Wahl der richtigen Behandlung zu spielen, meinte der Papst. Der Apotheker sollte den Patienten über die ethischen Implikationen bei der Verwendung eines pharmazeutischen Mittels informieren.
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