Wie israelische Tageszeitungen am Freitag berichteten, handelt es sich dabei um Panzergranaten, die mit bis zu 5.000 kleinen Metallpfeilen gefüllt sind.
Bei ihrem Aufschlag schleudern sie die Mini-Geschoße bis zu 300 Meter weit und verursachen dabei schwere Verletzungen. Die israelische Gruppe “Ärzte für Menschenrechte“ forderte am Freitag den israelischen Generalstaatsanwalt auf, den Einsatz der Geschoße durch die Armee zu überprüfen.
Israelische Panzerbesatzungen feuerten nach Armeeangaben mehrere dieser Geschoße in der Nacht auf Donnerstag auf eine Gruppe von Palästinensern, die sich angeblich der jüdischen Siedlung Nezarim genähert hatten. Bei dem Granatbeschuss wurden nach palästinensischen Angaben eine 55-jährige Frau, ihre zwei Söhne und ein Neffe tödlich getroffen. Acht weitere Menschen, darunter ein dreijähriges Kind, wurden zum Teil lebensgefährlich verletzt. Der israelische Verteidigungsminister Benjamin Ben-Eliezer hatte am Donnerstag sein Bedauern über den Zwischenfall ausgedrückt.
Nach Angaben der israelischen Menschenrechtsorganisation B’Tselem ist die Verwendung der Splittergranaten international nicht ausdrücklich geächtet. Da jedoch bei ihrem Einsatz in bewohnten Gegenden die wahllose Verletzung und Tötung unbeteiligter Personen nicht ausgeschlossen sei, verstoße die Anwendung indirekt gegen die Genfer Menschenrechtskonvention. Die israelische Armeeführung soll die Verwendung der Granaten im Westjordanland bereits im vergangenen Jahr untersagt haben.
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