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Pakt der Telekom mit Kronzeugen geplatzt

In der Telekom-Affäre wollte das Unternehmen offenbar einen geplanten Geheimpakt mit dem bei der Justiz auspackenden Ex-Telekom-Manager Gernot Schieszler schließen.

Wegen einer “Knebelungsklausel” sei die Vereinbarung aber nicht zustande gekommen, berichtet der “Kurier” (Montagausgabe) unter Berufung auf Schieszlers Anwalt.

In dem zehn Seiten langen Vertragsentwurf habe die Telekom Schieszler angeboten, auf sämtliche Schadenersatzansprüche zu verzichten, wenn dieser “alles in seiner Macht stehende dazu beiträgt und die A1 Telekom dabei unterstützt”, die Malversationen aufzuklären. Der Pakt hätte Schieszler vor zivilrechtlicher Verfolgung durch Schadenersatzklagen des Unternehmens geschützt. Wenn er von der Justiz offiziell den Kronzeugenstatus erhält, was erst am Ende der Ermittlungen entschieden wird, ist er auch vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt. Die Telekom habe aber auf einer Klausel bestanden, wonach sie den Vertrag hätte lösen können, “wenn es zur Einleitung von Verfolgungsschritten nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz gegen die A1 Telekom kommt”, so die Zeitung unter Verweis auf den ihr vorliegenden Vertragsentwurf.

Für den Rechtsanwalt von Schieszler, Stefan Prochaska, rückt diese Klausel die Telekom ins schiefe Licht: “Das war ein klassischer Knebelungsvertrag der zeigt, dass die Telekom die Kronzeugenregelung verhindern wollte, um zu verhindern dass die Wahrheit ans Licht kommt”, wird der Anwalt im “Kurier” zitiert. Die Klausel hätte nämlich bedeutet, dass Schieszler nur Dinge aussagen dürfe, die für das Unternehmen unproblematisch seien. Hätte er gemäß der Kronzeugenregelung alles gesagt, hätte die Telekom den Vertrag lösen können.

Telekom-Chef Hannes Ametsreiter hatte vergangene Woche Schadenersatzklagen gegen Schieszler und andere “Täter” in Höhe des Schadens von 18 Mio. Euro (9 Mio. durch Kursaffäre/Managerboni, 9 Mio. Honorare für Peter Hochegger ohne dokumentierte Gegenleistung) angekündigt.

Auf APA-Anfrage hieß es bei der Telekom, dass man sich schon aus betriebswirtschaftlichen Gründen zivilrechtlich schadlos halten werde. Dies sei für das Unternehmen immer klar gewesen. Die Kronzeugenregelung betreffe nur die strafrechtliche Seite. Einen möglichen Pakt kann Unternehmenssprecherin Elisabeth Mattes nicht kommentieren. Schon seit 2009 werde im Unternehmen ermittelt, die Telekom kooperiere mit der Staatsanwaltschaft.

Telekom: Schieszler bot 300.00 Euro an

Die Telekom Austria (TA) wehrt sich gegen die Vorwürfe, sie habe versucht über einen letztlich geplatzten Vertrag den Kronzeugen Gernot Schieszler zu knebeln. In Wahrheit habe Schieszler selber über seinen Anwalt Stefan Prochaska das Unternehmen kontaktiert und im Rahmen einer Diversion der Telekom 300.000 Euro als Schadenswiedergutmachung angeboten. Für die Telekom sei aber schon aus aktienrechtlichen Gründen ein Vergleich über Schadenersatzansprüche gegen einen früheren Vorstand weitgehend ausgeschlossen, hieß es dazu heute gegenüber der APA aus der Telekom.

Laut Aktiengesetz § 84 (4) sei innerhalb von fünf Jahren ab Entstehen des Schadens kein Verzicht von Schadenersatzansprüchen gegen ehemalige Vorstände möglich, danach wäre es nur mit Zustimmung der Hauptversammlung erlaubt. “Es war für die TA unvorstellbar, mit 300.000 Euro Schadenswiedergutmachung eine Vereinbarung mit einem damals schon offenbar unmittelbar vor dem Geständnis stehenden Straftäter zu machen”, heißt es dazu heute aus dem Unternehmen. Es sei auch nicht zu Detailgesprächen gekommen.

Telekom will alle Ansprüche geltend machen

Schieszler habe sich offenbar unter Druck der Justiz zu einem vollumfänglichen Geständnis entschlossen und hoffe nun auf Straffreiheit durch die Kronzeugenregelung. Die Telekom hingegen werde alle ihre Ansprüche wahren und bereite deren Geltendmachung vor. Für das Unternehmen sei immer klar gewesen, dass es aus einer eventuellen Vereinbarung mit dem Ex-Telekom-Manager einen klaren Vorteil haben müsse, und zwar finanziell, reputationsmäßig und bei den Ermittlungen, dies wäre im Fall Schieszler aber nicht gegeben.

Die Ausstiegsklausel, die der Anwalt als Knebelungsklausel interpretiert, hätte der Telekom nur die Möglichkeit eröffnet, ihre Ansprüche gegen Schieszler zu wahren, wenn es zu Ansprüchen gegen die TA gekommen wäre.

“Schieszler wollte aus der Not eine Tugend machen”, heißt es aus der Telekom. Offenbar habe er erkannt, dass ihm ohne Geständnis von der Justiz Ungemach drohe, und er habe gleich auch die Schadenersatzseite regeln wollen.

(APA)

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