ÖVP verlangt "Rot-blauen-Sumpf-Untersuchungsausschuss"
Dieser solle sich mit dem "rot-blauen-Sumpf" beschäftigen, konkret mit den Regierungsbeteiligungen von SPÖ und FPÖ ab 2007. ÖVP-Abgeordneter Andreas Hanger betonte in einem Pressestatement, dass seine Fraktion dies alleine als Minderheitenverlangen einbringen könne und daher auch keinen Koalitionsbruch gegenüber den Grünen begehe.
Steuergeldverschwendung
Es solle - beginnend mit der Kanzlerschaft von Alfred Gusenbauer - um Steuergeldverschwendung der jeweils von SPÖ oder FPÖ geführten Ministerien gehen. Beauftragungen von Inseraten, Werbeagenturen und Umfragen sollen nach dem Willen der ÖVP in den Fokus rücken, insgesamt das Beschaffungswesen und auch die Personalentscheidungen der jeweiligen Ministerien. In all diesen Jahren war immer die ÖVP der Koalitionspartner der SPÖ oder FPÖ. Selber sei man in vergangenen Untersuchungsausschüssen aber schon ausführlich in den Fokus genommen worden, meinte ÖVP-Mandatar Hanger.
"Weil wir uns zur Wehr setzen"
"Ja, wir machen diesen Untersuchungsausschuss, weil wir uns zur Wehr setzen", sagte er. Es sei keine "Retourkutsche", aber: "Es kann nicht sein, dass ausschließlich gegen ÖVP-Ministerien ermittelt wird." Angst, dass der Ausschuss auch der Volkspartei "um die Ohren fliegen" könnte, habe er nicht, meinte Hanger auf eine entsprechende Frage.
Ob die ÖVP ihr Verlangen während der am Freitag laufenden Plenarsitzung einbringen werde, ließ Hanger offen. Man wolle das in den nächsten Stunden entscheiden. Grundsätzlich sei das Verlangen bereits fertig und mit den nötigen Unterschriften versehen, betonte er und hielt ein entsprechendes Papier in die Höhe. Man habe sich aber Zeit nehmen wollen, das Verlangen von SPÖ und FPÖ noch in Augenschein zu nehmen und gegebenenfalls noch darauf zu reagieren.
Koalitionspartner vorinformiert
Die Grünen als kleinen Koalitionspartner habe man vorinformiert, deren Regierungsbeteiligung habe man aus dem U-Ausschuss-Verlangen herausgehalten, so Hanger - anders als in einem Anfang Oktober unabsichtlich an die Öffentlichkeit gelangten Entwurf der schwarz-türkisen Fraktion. "Wir werden grüne Ministerien nicht in den U-Ausschuss mit hineinnehmen", betonte er, "weil diese Zusammenarbeit ist uns sehr wichtig."
Die Bezeichnung "Rot-blauer-Sumpf-Untersuchungsausschuss" sei ein Arbeitstitel, meinte er, es könnte auch ein "Rot-blauer-Machtmissbrauch-U-Ausschuss" oder "Rot-blaue-Machenschaften-U-Ausschuss" werden. Dass man mit der Kanzlerschaft Gusenbauers beginnen wolle, sei topaktuell, so Hanger unter Verweis auf Verträge des Ex-Kanzlers mit Signa.
Frist bis Ende Mai
Die ÖVP geht davon aus, dass beide Verlangen Mitte oder Ende Dezember im Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats behandelt werden können. Die ersten Sitzungen mit Beweisbeschluss sollten dann Mitte/Ende Jänner stattfinden, Befragungsbeginn könnte Mitte April sein. Zu Ende wären diese dann schon Ende Mai, denn vor der Nationalratswahl müssen nicht nur die U-Ausschüsse zu Ende gehen, sondern auch die Abschlussberichte im Plenum behandelt werden. Terminmäßig müssten beide Ausschüsse jedenfalls gleichrangig behandelt werden, verlangte er.
Hanger betonte, dass er den U-Ausschuss nicht zum Anpatzen der politischen Gegner über das Herausspielen von Aktenteilen an Medien nutzen werde. "So wie ich das auch in der Vergangenheit nicht gemacht habe", so der ÖVP-Mandatar.
Grüne sehen kein Koalitionsbruch
Auch bei den Grünen sieht man im ÖVP-Verlangen - es braucht 46 Unterstützer, über die die ÖVP allein verfügt - keinen Koalitionsbruch. In der Geschäftsordnung werde zwischen Anträgen und Verlangen unterschieden, hieß es schriftlich zur APA. Anträge müssten mit Mehrheit beschlossen werden. Verlangen würden hingegen wirksam, wenn sie von einer bestimmten Anzahl Abgeordneter unterschrieben seien, und es finde keine Abstimmung darüber statt. In Koalitionen werde vereinbart, dass sich die Klubs bei Abstimmungen nicht überstimmen. Verlangen seien dementsprechend nicht erfasst. "Ähnlich wie z.B. das Einbringen einer Anfrage oder ein Verlangen auf Sondersitzung handelt es sich dabei um ein Recht, das den Abgeordneten persönlich zusteht", wurde erklärt.
(APA)
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