Ottakring: Initiative gegen Parkplatz-Abzocke startet

Immer mehr Autofahrer geraten in die Falle – jetzt soll ein Wiener Modell das lukrative Geschäftsmodell der „Parkplatz-Abzocker“ stoppen.
In Wien-Ottakring sorgt ein juristisch umstrittener Trick seit Monaten für Unmut: Wer sein Auto kurz auf einem scheinbar ungenutzten Privatgrundstück abstellt, erhält wenig später eine Besitzstörungsklage – oft verbunden mit einer Zahlungsaufforderung von rund 400 Euro. Die Initiative JUFINA rund um Stefan Schleicher hat nun gemeinsam mit der Ottakringer Bezirksvorsteherin Stefanie Lamp (SPÖ) einen konkreten Vorschlag zur Eindämmung dieser Praxis präsentiert.
Hintergrund der Masche
Besonders häufig trifft es Autofahrer in Wien, die irrtümlich auf Flächen parken, die zwar wie öffentliche Straßen oder Einfahrten wirken, tatsächlich aber in Privatbesitz sind. Ein prominentes Beispiel ist die ehemalige Tankstelle in der Hasnerstraße 128. Auch ohne eindeutige Beschilderung drohen hier hohe Forderungen. Laut Lamp sind bei der Bezirksvorstehung bereits 50 bis 60 Fälle gemeldet worden – die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen.
Strategie gegen Klageflut
Das Besondere an der neuen Idee: Besitzstörungsklagen sollen nicht verboten, aber für Missbrauch unattraktiver gemacht werden. Konkret schlägt JUFINA eine „Billigkeitsentscheidung“ vor, bei der Gerichte – trotz Schuldspruch – dem Kläger die Prozesskosten auferlegen können. Voraussetzung wäre, dass ein finanzielles Eigeninteresse hinter der Klage klar erkennbar ist. So könnten Gerichte aktiv gegen missbräuchliche Klagen vorgehen, ohne ehrliche Grundbesitzerrechte einzuschränken.
Politischer Weg vorgezeichnet
Der Vorschlag wurde der Bundesregierung bereits übermittelt. Bezirksvorsteherin Lamp sieht im Regierungsprogramm ein klares Bekenntnis zum Schutz vor Abzocke. Ob eine Gesetzesänderung erfolgt, ist derzeit offen – könnte aber bereits in der nächsten Parlamentssitzung Thema sein.
Fragen und Antworten zur Parkplatz-Abzocke
Wie funktioniert die Abzocke bei Parkplätzen?
Fahrzeuge werden gezielt in schlecht oder gar nicht markierten Bereichen abgestellt, oft vor leerstehenden Gebäuden. Kurz darauf erfolgt eine Klage mit hohen Forderungen, meist ohne vorherige Warnung.
Was beinhaltet der Vorschlag aus Ottakring?
Gerichte sollen künftig die Möglichkeit haben, Klägern – etwa bei erkennbarer Abzocke – die Prozesskosten aufzuerlegen. Damit würde das Geschäftsmodell unattraktiver.
Wer steckt hinter dem Vorschlag?
Die JUFINA AG, ein Unternehmen für Prozessfinanzierung, sowie Ottakrings Bezirksvorsteherin Stefanie Lamp (SPÖ) haben die Initiative gemeinsam ausgearbeitet.
Wie stehen die Chancen für eine Umsetzung?
Der Vorschlag wurde an die Bundesregierung übermittelt. Laut Bezirksvorsteherin Lamp zeigt das Regierungsprogramm Bereitschaft, gegen solche Modelle gesetzlich vorzugehen.
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