In ihrer Reaktion auf die Klagsdrohung der EU-Kommission hat die Regierung die “äußert knapp gesetzten Fristen“ scharf kritisiert. Vor einem EuGH-Verfahren müsse „einem jeden Mitgliedsstaat genügend Zeit zur Verteidigung geben werden“, hieß es aus österreichischen Diplomatenkreisen zur APA.
Erst Ende des Vormonats hatte die EU-Kommission wegen der sektoralen Tiroler Fahrverbote formal ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. In der Regel ziehen sich solche Verfahren bis zu einer EuGH-Klage oftmals über ein halbes Jahr hin. Im Fall der Tiroler Fahrverbote könnte die EU-Kommission jedoch bereits kommenden Mittwoch und damit binnen knapp einem Monat eine Klage beschließen, um die ab 1. August geplanten Beschränkung vielleicht doch noch mit einer einstweiligen Verfügung zu verhindern.
Österreich beharrt unterdessen auf seiner Argumentation, dass die Emissionen und Immissionen für die nächsten Jahre in Tirol eine „eindeutig steigende Tendenz“ aufwiesen. Die sektoralen Fahrverbote seien die geringst mögliche Maßnahme, um das Ziel der Verbesserung der Luftqualität zu erreichen, heißt es.
Neue Argumente brachte Österreich in seiner jüngsten Reaktion, die am Freitagabend in der EU-Kommission einlangte, nicht mehr auf. Zuvor hatte die Regierung Mitte des Monats eine rund 500 Seiten starke Stellungnahme abgeliefert. Laut EU-Kommission waren diese Begründungen jedoch „nicht zufriedenstellend“.
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