Österreich blockiert Abkommen Liechtenstein-EU
In diplomatischen Kreisen in Brüssel hieß es, Österreich wolle diese Frage im Paket mit der Reform der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie, der Amtshilfe-Richtlinie und der Beitreibungsrichtlinie diskutieren. Außerdem wolle Österreich sicherstellen, dass sämtliche Inhalte anonymer Veranlagungsformen aufgrund des Betrugsbekämpfungsabkommens erkannt würden. Nur so könnten faire Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU und mit Drittstaaten sichergestellt werden. Ein weiterer Einwand Österreichs betrifft den Angaben zufolge die Gerichtsbarkeit in Streitfällen. So wolle Österreich, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) angerufen werden kann anstatt des in dem Entwurf vorgesehenen Schiedsgerichts. Eine entsprechende Erklärung hatte Österreich bereits bei einem Treffen der EU-Finanzminister im Juni abgegeben.
Luxemburg hat mehrmals betont, dass es nicht gewillt sei, sein Bankgeheimnis aufzugeben und in der EU zu einem automatischen Informationsaustausch über ausländische Anleger überzugehen. Österreich, Luxemburg und Belgien müssen laut der geltenden EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie ihr Bankgeheimnis aufgeben und zu einem automatischen Informationsaustausch übergehen, sobald die EU mit den fünf europäischen Drittstaaten Liechtenstein, Schweiz, Andorra, San Marino und Monaco sowie mit den Vereinigten Staaten Abkommen über die Auskunftserteilung nach OECD-Standards schließt.
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