Deshalb werde man demnächst, wie schon mehrfach angekündigt, die EU und die UNO anrufen, um die im österreichischen Staatsvertrag festgeschriebenen Rechte der slowenischen Volksgruppe endlich zu realisieren.
Wie Vouk vor Journalisten berichtete, hätten auch seine “Schnellfahr-Aktionen” durch Südkärntner Ortschaften keine Erfolge gezeitigt. Nach seinen Selbstanzeigen und dem Gang durch alle Instanzen bis zum Verfassungsgerichtshof seien 17 VfGH-Erkenntnisse nicht umgesetzt worden. Nach der Änderung der Topographieverordnung 2006 habe es wieder Selbstanzeigen gegeben.
Die Schnellfahrer würden laut Vouk allerdings nicht zur Verantwortung gezogen, was ein neuerliches Verfahren zur Folge hätte, man gehe vielmehr einen anderen Weg: “Die Behörde versucht nicht, jemandem die Schuld zu beweisen, sondern der Beschuldigte beziehungsweise der Verdächtige wird aufgefordert, selbst Beweise dafür zu bringen, dass er eine Verwaltungsübertretung begangen hat. Die Behörde versucht jedenfalls mit allen Mitteln zu vermeiden, dass es irgendein neues Verfahren geben würde.”
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