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Ortspolizeiliche Verordnung

Mittels Verordnung will man in Bludesch auch Hunde-Kotverunreinigungen in den Griff bekommen.
Mittels Verordnung will man in Bludesch auch Hunde-Kotverunreinigungen in den Griff bekommen. ©Harald Hronek

Diskussion in der Gemeindestube um Sinnhaftigkeit einer ortspolizeiliche Verordnung.

AMP Mit einer ortspolizeilichen Verordnung sollen in Bludesch künftig Verunreinigungen auf öffentlichen Plätzen und Straßen, Ruhestörung, Missachtung bei Hunde- und Pferdekotablagerungen, mutwilliges Betreten von Wiesen und Freiflächen hintangehalten werden. Bei mutwilligem Zuwiderhandeln sind Anzeigen bei der Bezirkshauptmannschaft und entsprechende Geldstrafen angedroht. Während Bürgermeister Michael Tinkhauser in der Verordnung ein Instrumentarium zum Handeln sieht, bezweifelt man in den Reihen des Arbeitskreises und der Freien Wählerschaft die Sinnhaftigkeit einer Verordnung, die dann nicht exekutiert wird. “Das Papier ist zahnlos” sagt Gemeinderat Franz Dunkel und stimmt als Einziger dagegen.

Räumliches Entwicklungskonzept

Mit der Erstellung eines räumlichen Entwicklungskonzeptes wird das Schlinser Raumplanungsbüro Georg Rauch gemeinsam mit “Stadt-Land” beauftragt. Nachdem sich auch Thüringen und Ludesch angeschlossen haben, belaufen sich die Gesamtkosten auf 96.000 Euro. Davon übernimmt das Land die Hälfte, den Rest teilen sich die drei Gemeinden, sodass es Bludesch 16.000 Euro trifft. Eine entsprechende Präsentation ist für den Herbst 2012 vorgesehen.

Hochwassersicherung

Für die Hochwassersicherung Karfuns II werden die Fischweiher der Familie Rüdisser um 17.000 Euro angekauft. Damit können laut Martin Netzer vom Landeswassserbauamt aufwendige Verbauungen vermieden werden. Die bereits im Vorjahr vorgesehenen Renaturierungsarbeiten am Schwarzbach von der Jussel-Mühle bis zur Ortsgrenze Thüringen werden nunmehr im Herbst in Angriff genommen. Gesamtkosten 432.600 Euro brutto.

Gemeindeamt ,Bludesch, Austria

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