ORF-Kommunikationschef Storbl sieht aber “eine für die gesamte Medienlandschaft bedeutende Entscheidung”. Bei der Reportage hatte “Am Schauplatz”-Redakteur Eduard Moschitz zwei jugendliche Glatzköpfe aus dem rechten Milieu unter anderem zu einer Wahlveranstaltung der FPÖ in Wiener Neustadt begleitet. Dort kam es zu einer Begegnung mit Strache, der dem Redakteur vor laufender Kamera unterstellte, die Burschen zu einschlägigen Parolen angestiftet zu haben, was jedoch aus den Aufnahmen nicht hervorgeht.
Die in Wiener Neustadt verwendete Filmkassette wurde beschlagnahmt und von einem Gutachter untersucht. Die Herausgabe weiterer Bänder von Drehs mit den beiden Burschen an anderen Orten verweigerte der ORF mit Hinweis auf das Redaktionsgeheimnis. Die Richterin in Wiener Neustadt schloss sich nun der Rechtsmeinung des ORF an, wogegen die Staatsanwaltschaft Berufung einlegte, wie Sprecher Erich Habitzl der APA bestätigte.
Fragen hat die Staatsanwaltschaft nunmehr auch an FPÖ-Chef Strache: Wie aus dem der APA vorliegenden Auslieferungsbegehren der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hervorgeht, besteht nach Ansicht der Anklagebehörde “ein konkreter, im Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit des genannten Abgeordneten stehender Tatverdacht in Richtung der falschen Beweisaussage und der Verleumdung. Strache selbst sieht einem Verfahren “mit größter Gelassenheit” entgegen, denn er habe sich nichts zuschulden kommen lassen und immer die Wahrheit gesagt, wie er betonte.
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