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ORF-Gebühren: EU gibt grünes Licht - Mehr Auflagen und Kontrolle

"Höhere Qualität, mehr öffentlich-rechtliches Angebot, höhere Transparenz und mehr Kontrolle für neue Dienste und die Programmentgelt-Höhe durch eine neue, unabhängige Medienbehörde": So fasst Medien-Staatssekretär Josef Ostermayer (S) die Hauptpunkte der Einigung über das ORF-Beihilfenverfahren mit der EU-Kommission zusammen. "Meine Einigung mit Kommissarin ( Neelie, Anm.) Kroes vom 9. September 2009 in Brüssel wurde nun von der Europäischen Kommission bestätigt. Das fünf Jahre dauernde Verfahren ist damit jetzt abgeschlossen. Wir sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Die Umsetzung der Einigung auf nationaler Ebene muss innerhalb eines Jahres erfolgen", so Ostermayer zur APA.

Im Detail sieht die Einigung im ORF-Verfahren zwischen Österreich und der EU unter anderem eine Vorabprüfung aller neuen Angebote des ORF vor. Diese müssen von der neu zu konstituierenden Medienbehörde geprüft werden. Laut Einigung muss die Behörde zwar unabhängig vom ORF sein – eine verfassungsrechtlich unabhängige Behörde wird nicht zwingend vorgeschrieben.

Für bestehende Onlineangebote muss der Sender “klare Angebotskonzepte vorlegen”, heißt es. Dadurch will Ostermayer mehr Transparenz im österreichischen Medienmarkt gewährleisten. Grünes Licht gab es für die geplante “TVthek”: Öffentlich-rechtlich relevante Sendungen dürfen künftig sieben Tage lang online abrufbar sein. Hierfür braucht es keine Vorabprüfung, allerdings ist dann auch keine Online-Werbung erlaubt.

Ansonsten muss sich der ORF im Onlinebereich auf öffentlich-rechtliche Angebote beschränken und darf den Onlineportalen von heimischen Zeitungen keine Konkurrenz machen. Es gibt außerdem eine Ausschlussliste, mit der etwa das Angebot von Klingeltönen, Glücksspielen, Partnerbörsen, Preisvergleichen etc. verboten wird.

Weiters soll ein Qualitätssicherungssystem für den öffentlich-rechtlichen Kernauftrag eingeführt werden. Neben dem Stiftungsrat soll sich ein Ausschuss des Publikumsrats mit diesem Thema beschäftigen – die Regulierungsbehörde soll die Einhaltung der Qualität prüfen. Der öffentlich-rechtliche Auftrag soll im Rahmen des neuen ORF-Gesetzes klarer definiert und auf sämtliche Angebote, also auch Online und jetzt zwei Spartenprogramme, erweitert werden.

Am Finanzierungssystem des öffentlich-rechtlichen Senders hatte die EU grundsätzlich nichts zu kritisieren. Laut der Einigung muss das Programmentgelt künftig alle fünf Jahre neu festgesetzt werden. Die Höhe wird wie bisher ORF-intern vom Generaldirektor vorgeschlagen und vom Stiftungsrat beschlossen. Neu ist eine Prüfung der Gebührenhöhe durch die Regulierungsbehörde. Neu ist auch, dass der ORF innerhalb von zwei Finanzierungsperioden, also maximal zehn Jahren, Verluste gegen Gewinne gegenrechnen darf.

In der Struktur der Landesstudios sind laut Ostermayer keine Änderungen vorgesehen, ebensowenig soll es neue Einschränkungen bei den Werbezeiten geben. Es wird ein Sport-Spartenprogramm festgeschrieben, dieses soll sich auf Sportarten konzentrieren, denen in der sonstigen Medienberichterstattung kein breiter Raum zukommt. Ungenutzte Sportrechte muss der ORF künftig gegen angemessenes Entgelt zur Verfügung stellen.

Der ORF-Prüfung durch die EU-Kommission gingen mehrere Beschwerden über die staatliche Finanzierung des Senders voraus. Beschwert hatten sich im Jahr 2004 der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) und 2005 der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) sowie der Privatsender Sky, damals Premiere. Der VÖZ erhob den Vorwurf, dass der ORF mit staatlichen Mitteln Online Dienste anböte, die über den Versorgungsauftrag hinausgingen. Die Beschwerde des VÖP betraf einerseits die bestehenden Finanzierungs- und Kontrollmechanismen, zum anderen die Einführung eines Sport-Spartenprogramms durch den ORF. Auch Sky beschwerte sich in Brüssel wegen des Sport-Spartenprogrammes.

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